- Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet will bei den nächsten Wahlen im April 2023 erneut für einen Sitz in der Kantonsregierung kandidieren.
- Das kündigte der 44-Jährige in der Wochenzeitung «GHI» an.
- Maudet tritt für die eigene Liste «Freiheit und soziale Gerechtigkeit» an.
Der über eine Reise nach Abu Dhabi gestrauchelte Maudet erklärte in der Gratiszeitung, seine Kandidatur erfolge nicht aus egoistischen Gründen. Er strebe sein politisches Comeback für die Werte seiner neuen Liste an. Wie schon bei seinem Comeback-Versuch 2021 mit einer Regierungsratskandidatur als sein eigener Nachfolger tritt er für die eigene Liste «Freiheit und soziale Gerechtigkeit» an.
Während seiner Wahlkampagne 2021 eröffnete Maudet in Genf ein Büro, wo er zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern den Puls nahm. Seine Kandidatur sei die Fortsetzung einer Geschichte mit jenen, die Genf im Kantonsparlament voranbringen wollten, sagte Maudet.
Die Abu-Dhabi-Reise
Nach einer Affäre um eine Luxusreise nach Abu Dhabi 2015, die das dortige Königshaus finanziert hatte, trat Maudet nach langem Seilziehen Ende Oktober 2020 aus dem Staatsrat zurück.
Bei der Ersatzwahl kandidierte er als Unabhängiger für seine eigene Nachfolge. Die Genfer FDP hatte ihn bereits zuvor aus der Partei ausgeschlossen. Maudet erzielte bei der Wahl im März 2021 zwar einen Achtungserfolg, unterlag mit 9000 Stimmen Rückstand jedoch klar der Grünen Fabienne Fischer.
Erstmals war Maudet 2012 mit 34 Jahren als Vertreter der FDP in einer Ersatzwahl in den Genfer Staatsrat gewählt worden. In der Folge galt der Berufspolitiker als Hoffnungsträger der Freisinnigen. Im September 2017 kandierte er sogar für den Bundesrat, zog allerdings gegen Ignazio Cassis den Kürzeren.
Prozess wegen Vorteilsannahme
Aktuell ist der Jurist in der Privatwirtschaft tätig. Seine politische Karriere scheiterte – zumindest vorerst. Einerseits wurde er von seinen Amtskollegen in der Regierung schrittweise entmachtet. Der Staatsrat entzog ihm die wesentlichen Dossiers seiner Direktion für Wirtschaftsförderung.
Andererseits wurde der Ex-Magistrat im Zusammenhang mit dieser Reise der Vorteilsannahme angeklagt und im Februar in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt.
Das Genfer Kantonsgericht sprach Maudet Anfang dieses Jahres frei. Es sah den Tatbestand der Vorteilsannahme als nicht erfüllt an. Gegen dieses Urteil legte die Genfer Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert hatte, Rekurs ein. Somit wird das Bundesgericht über den Fall Maudet entscheiden.