- Der Fall Maudet kommt vors Bundesgericht: Gegen den Freispruch in zweiter Instanz hat die Genfer Staatsanwaltschaft Rekurs eingereicht, wie sie mitteilt.
- Das Genfer Kantonsgericht hatte Ex-Staatsrat Pierre Maudet vom Vorwurf der Vorteilsannahme wegen einer Luxusreise nach Abu Dhabi freigesprochen, wie im Januar bekannt wurde.
- Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten damals eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten gefordert.
In erster Instanz war Maudet wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden.
Hintergrund war eine Einladung von der Königsfamilie von Abu Dhabi an Maudet und seine Familie, seinen damaligen Staatschef und zwei Genfer Geschäftsleute, um den Grand Prix der Formel 1 in Abu Dhabi anzuschauen. Die Kosten der Reise, welche die Königsfamilie bezahlte, werden auf 50'000 Franken geschätzt.
Rechtsexperten wagen keine Prognose
Das letzte Kapitel im Justizfall Maudet schreibt nun das Bundesgericht. Wie dieses über den Fall entscheiden wird, ist nach Ansicht von Experten offen.
Der Strafrechtsprofessor Felix Bommer von der Universität Zürich wagte in einem Interview mit dem Onlineportal «nzz.ch» am Donnerstag keine Prognose: «Alleine die Tatsache, dass zwei Instanzen unterschiedlich geurteilt haben, zeigt schon auf, dass sich die Richter auf einer juristischen Gratwanderung befinden.»
Es gebe überdies nicht viel bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Thema. Umso willkommener sei ein baldiges Leiturteil, sagte Bommer.
Verteidiger zuversichtlich
Maudets Anwälte, Grégoire Mangeat, Yaël Hayat und Fanny Margairaz, äusserten sich auf Twitter zum Entscheid der Staatsanwaltschaft. «Der Generalstaatsanwalt Olivier Jornot will also trotz des vollständigen Freispruchs von Pierre Maudet durch das höchste Gericht unseres Kantons bis zum Ende gehen. Wir nehmen dies lediglich zur Kenntnis».
Sie hatten während der Berufungsverhandlung im vergangenen Oktober immer wieder darauf gepocht, dass ihr Mandant keine roten Linien des Strafrechts überschritten habe.