Zunächst eine Grundsatzdefinition: Kinderpornografie ist immer strafbar. Egal, in welcher Form sie gezeigt wird. Das bedeutet: Erscheint ein pornografischer Film, der auf Zeichnungen, welche Minderjährige darstellen, basiert, ist dies strafbar. Sind Kinder daran beteiligt, die wirklich existieren, sowieso.
Und werden die Protagonistinnen und Protagonisten nicht real gefilmt, sondern mithilfe computergestützter Programme künstlich dargestellt, verstösst das ebenfalls gegen das Schweizerische Strafgesetzbuch (siehe Box).
Genau das letztgenannte Beispiel kommt immer häufiger vor. Denn während der technologische Fortschritt voranschreitet, ist es zunehmend leichter, kinderpornografische Inhalte künstlich herzustellen. Das spürt man unter anderem bei der Bundespolizei fedpol. Sprecher Christoph Gnägi sagt: «Das Phänomen ist uns bekannt.»
Behörden: Problem wird akuter
Tatsächlich zeigt ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik: Die Anzahl Verstösse gegen das Pornografie-Verbot hat markant zugenommen. Weil die Behörden die Fälle von Kinderpornografie und insbesondere auch jene, welche künstlich hergestellt wurden, ebenso wenig aus der Statistik herausschälen, wie die pornografische Darstellung von Tieren, kann gemäss Gnägi nicht genau beziffert werden, wie gross das Problem tatsächlich ist. Seine Einschätzung: «Das Verhältnis ist noch klein. Aber es gibt immer mehr derartige Fälle.»
Dies hänge auch damit zusammen, dass die Algorithmen von sozialen Netzwerken wie Facebook pornografisches Material zunehmend besser erkennen (siehe Box). Gnägi: «Die steigende Kurve hat auch damit zu tun, dass die Suchinstrumente besser geworden sind.»
Traurigerweise ist es gemäss Gnägi bei Kinderpornografie nämlich so: Lassen es die Ressourcen zu, genau hinzuschauen, findet man immer Verstösse.
Kinderschutz Schweiz gibt derweil zu bedenken, dass künstlich hergestellte Bilder durchaus mit der Realität zu tun hätten. «Die Algorithmen, welche solche Sequenzen ermöglichen, müssten ursprünglich mit realen Bildern gefüttert worden sein», heisst es dort.
Ermittlungen werden anspruchsvoller
Will heissen: Computergenerierte Kinderpornografie hat ihre Wurzel trotz allem in der realen Welt, bei existierenden Kindern. Und selbst wenn die gezeigte Situation nicht echt sei, betont die Stiftung: «Gezeigt wird sexuelle Gewalt gegen ein Kind.» Daher sei klar: «Sexuelle Gewalt gegen Kinder darf sich nicht normalisieren.»
Sexuelle Gewalt gegen Kinder darf sich nicht normalisieren.
Während man bei Kinderschutz Schweiz darauf hinarbeitet, präventiv gegen Kinderpornografie jeglicher Art vorzugehen, sind die Strafverfolgungsbehörden für deren Ermittlung zuständig. Diese sei mit dem technologischen Fortschritt anspruchsvoller geworden, führt Gnägi aus: «Die Kriminellen hinterlassen durch die Erstellung von künstlich generierter Kinderpornografie im Netz Spuren.» Doch sei das Schwert eben zweischneidig; denn diese Spuren könnten gleichzeitig verwischt werden. Doch der Kampf gegen die künstliche Kinderpornografie läuft – sowohl in der Prävention, als auch in der Strafverfolgung.