- Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, welcher sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses wehrte, wird verwahrt.
- Das hat nach dem Regionalgericht in Biel nun auch das Berner Obergericht entschieden.
- Im Gespräch erzählt Kneubühl, wieso er sich weiterhin gegen eine Therapie wehrt.
Die Beschwerdekammer hat Kneubühls Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen, wie der Berner Oberrichter Jürg Bähler am Donnerstag bekannt gab. Kneubühl gilt wegen wahnhafter Störungen als nicht schuldfähig. 2013 wurde für ihn eine stationäre psychiatrische Massnahme angeordnet. Weil er jegliche Therapie ablehnt, sei er zu verwahren, hiess es auch vor Obergericht.
Kneubühl wäre bei einer Entlassung aus der Haft ohne Haus und ohne Familie auf behördliche Hilfe angewiesen. Er wolle aber mit den Behörden nichts zu tun haben. Die Wahrscheinlichkeit wäre deshalb gross, dass er wieder glaubte, sich wehren zu müssen, so die Begründung.
Das bestätigt der heute 77-jährige Kneubühl selber. Im Interview mit SRF sagt er, er wisse nicht, ob die Leute vor ihm Angst haben müssten: «Wenn sie mich probieren kaputt zu machen, dann wehre ich mich.»
Besuch bei Kneubühl im Gefängnis
Peter Hans Kneubühl erschien nicht vor Gericht. SRF-Redaktor Matthias Thomi konnte ihn vor der Urteilsverkündung im Regionalgefängnis Thun besuchen: «Ich traf einen netten, gebildeten, älteren Herrn, der sich erstaunlich klar ausdrückte.» Für Kneubühl gebe es nur eine Sicht – seine. Er sieht sich als Opfer einer jahrelangen Verschwörung seiner Schwester und der Behörden.
Ich bin nicht geisteskrank.
«Im Gespräch merkt man, dass er durch seine Krankheit einen Tunnelblick auf die Geschehnisse hat und nichts anderes gelten lässt», so Thomi. Kneubühl selbst hält sich nicht für geisteskrank. Er habe studiert, als Ingenieur und Lehrer gearbeitet: «Wenn ich geistesschwach wäre, wäre ich nicht dort hingekommen.» Er sei als geisteskrank erklärt worden, damit er sich im Erbteilungsprozess nicht wehren könne, ist er überzeugt.
Seit zehn Jahren sitzt Peter Hans Kneubühl in einem Untersuchungsgefängnis, dem härtesten Haftregime der Schweiz, mit kaum Freigängen und sozialen Kontakten. Er hat sich jedoch gegen jegliche Umplatzierung gewehrt, unter anderem mit Hungerstreiks.
Kneubühl hatte Corona
Derzeit gehe es ihm ziemlich gut, erzählt Kneubühl im Gespräch, das sei eine Zeit lang nicht so gewesen. «Ich habe mich mit dem Corona-Virus angesteckt. Das hat mich zwei Monate ausgeschaltet.» Dadurch habe er viel Zeit für seine Verteidigung verloren.
Kneubühl hat zwar einen Pflichtverteidiger, der ihn vor Gericht vertritt. Er lehnt jedoch Kontaktangebote von ihm ab. «Ich verteidige mich selber. Das ist eine riesen Arbeit», sagt der Rentner im Gefängnis-Interview. Rund 5000 Seiten habe er bereits zu seiner Verteidigung geschrieben. Das sei schwierig, denn er sei kein Anwalt. Deshalb habe er praktisch nie Zeit für sich selbst. «Ich habe beispielsweise seit Monaten kein Buch mehr gelesen.»
Für immer im Gefängnis
Nach dem Urteil des Obergerichts scheint wahrscheinlich, dass Peter Hans Kneubühl bis zum Ende seines Lebens hinter Gitter bleiben muss, meint SRF-Redaktor Matthias Thomi. Er habe mit verschiedenen Fachleuten, die mit ihm zu tun haben, gesprochen: «Sie haben die leise Hoffnung, dass sich Kneubühl doch zu einem Umzug bewegen lassen kann, sollte es ein Richterspruch der höchsten Instanz geben.» Der Entscheid zur Verwahrung kann nämlich noch ans Bundesgericht weiterzogen werden.