Eine Grafik im Abstimmungsbüchlein zur Kostenbremse-Initiative sorgt für einen Rechtsstreit, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Die Jungfreisinnigen haben eine Beschwerde eingereicht – die Grafik sei irreführend.
Die Grafik zeigt die Entwicklung der Krankenkassenprämien und der Löhne zwischen 2012 und 2022 in Prozenten. Die Prämien haben um 31 Prozent, die Löhne um 6 Prozent zugenommen.
Im Abstimmungsbüchlein wird eine Grafik verwendet, die irreführend ist.
Die Darstellung in Prozenten sei unangebracht, sagt Jonas Lüthy, Präsident der Jungfreisinnigen: «Im Abstimmungsbüchlein wird eine Grafik verwendet, die irreführend ist. Wenn man absolute Zahlen anschaut, dann sieht man, dass das absolute Wachstum der Löhne das Wachstum der Prämien übersteigt. Das heisst, am Schluss des Tages ist es möglich, mit dem Lohnwachstum die steigenden Prämien zu bezahlen.»
Höhere Franchisen nicht berücksichtigt
Die mittlere Krankenkassenprämie ist zwischen 2012 und 2022 von 256 auf 314 Franken, also um 58 Franken gestiegen, der Medianlohn von 6439 auf 6788 Franken, ein Plus von 349 Franken. Nach Abzug der Krankenkassenprämien haben die Schweizerinnen und Schweizer also mehr im Portemonnaie als 2012. Nicht berücksichtigt sind dabei allerdings die höheren Franchisen, die immer mehr Menschen wählen, sowie andere gestiegene Kosten.
Nur mit Prozenten kann man wirklich zum Ausdruck bringen, wie viel die Leute gemessen an ihrem Einkommen belastet sind durch Krankenkassenprämien
Darum sei die Darstellung in Prozenten richtig, sagt Reto Wyss vom Gewerkschaftsbund. «Nur mit Prozenten kann man wirklich zum Ausdruck bringen, wie viel die Leute gemessen an ihrem Einkommen belastet sind durch Krankenkassenprämien», so Wyss. «Aber das ist bei weitem nicht alles. Wir haben stark angestiegene Mieten, die nicht aufhören zu steigen, wir haben Lebensmittelpreise, die stark angestiegen sind, Transportkosten, Strom.»
Bundeskanzlei: Darstellung in Prozenten ist angebracht
Für das Abstimmungsbüchlein zuständig ist die Bundeskanzlei. Die Darstellung in Prozenten sei angebracht. «Es geht um die Kostenentwicklung, nicht um absolute Beträge», teilt diese mit. «Darum zeigt die Grafik die Kostenentwicklung in Prozenten und nicht absolute Beträge. Nur so trägt sie zum Verständnis der Initiative und ihren Auswirkungen bei.»
Aus formalen Gründen haben die Jungfreisinnigen die Beschwerde in den Kantonen Basel-Stadt, Bern und Zürich eingereicht. Die Jungpartei fordert die Kantonsregierungen auf, die Abstimmungsunterlagen zu berichtigen.