- Der Bundesrat soll in Ausnahmefällen von den Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren abweichen können.
- Nach dem Ständerat will auch die zuständige Nationalratskommission das Kriegsmaterialgesetz anpassen.
- Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) beantragt der grossen Kammer mit 14 zu 9 Stimmen, eine entsprechende Motion aus dem Ständerat anzunehmen.
Die Motion will, dass der Bundesrat bei Kriegsmaterial von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abweichen können soll, wenn ausserordentliche Umstände vorliegen. Ebenfalls tun können soll er dies, wenn die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes es erfordert.
In den Augen der Mehrheit bedeutet die Motion keinen Freipass für Kriegsmaterialexporte. Gewisse Verschärfungen, die seinerzeit für den Rückzug der Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» massgebend gewesen seien, blieben bestehen, macht die Mehrheit zudem geltend.
Die verschärften Regeln für Waffenexporte aus der Schweiz hatte das Parlament 2021 als indirekten Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative beschlossen. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen.
Auch mit Änderung kein Kriegsmaterial für Ukraine?
Die Minderheit nennt es «undemokratisch», die Errungenschaft der Volksinitiative nun mit einer Motion rückgängig zu machen. Und auch mit der Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes könne die neutrale Schweiz der Ukraine kein Kriegsmaterial liefern. Denn dies würde das Gleichbehandlungsgebot verletzen, so die Argumentation der Minderheit.
Die Minderheit hält das Begehren auch für unredlich. Denn es helfe der Rüstungsindustrie, damit diese letztlich wieder einfacher Kriegsmaterial liefern könne.
Der Bundesrat stellte sich ebenfalls hinter die Motion. Diese stammt aus der Feder der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S). Der Ständerat hatte sie in der Herbstsession bereits angenommen. Stimmt auch der Nationalrat zu, kann der Bundesrat die Gesetzesänderung in Angriff nehmen.