Der Bundesrat soll dem Entscheid des Ständerats zufolge von den Bewilligungskriterien abweichen können, wenn «ausserordentliche Umstände vorliegen oder es die Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordert». Die Motion hat der Ständerat mit 27 zu 11 Stimmen bei drei Enthaltungen gutgeheissen.
Mehrheit spricht sich für Rüstungsindustrie aus
Befürworter wiesen darauf hin, dass sich damit nichts ändere an der Neutralität der Schweiz und weiterhin kein Kriegsmaterial in die Ukraine und andere kriegsführende Länder geliefert werden dürfe. Neu sei die Motion zudem auch nicht, sagte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (SVP/SZ). Was sie verlange, sei im Ständerat bereits diskutiert und abgelehnt worden, unter dem Druck der Korrekturinitiative und in der Diskussion über den indirekten Gegenvorschlag.
Wolle man die Milizarmee abschaffen, könne man dies, indem man die Truppen nicht mehr zur Verfügung stelle, das Geld kürze oder die Rüstungsindustrie kaputt mache, ergänzte Werner Salzmann (SVP/BE). Der Ukraine-Krieg wirke sich zudem direkt auf die Rüstungsindustrie aus. «Die Rüstungsindustrie hat jetzt schon Anzeichen, dass sie nicht mehr exportieren kann, weil wir die Wiederausfuhrklausel haben.»
Minderheit weist auf Neutralitätsrecht
Eine linke Minderheit war gegen die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SIK-S). Die Neinstimmen kamen von SP und Grünen sowie aus der Mitte.
Daniel Jositsch (SP/ZH) erinnerte an Medienberichte, wonach an sich korrekt exportiertes Schweizer Kriegsmaterial zum Beispiel im Jemen aufgetaucht sei. «Das hat grosse Unruhe, auch in der Bevölkerung, hervorgerufen.» Nachdem nun die Initiative zurückgezogen sei, wolle die Mehrheit wieder zurück zum alten Zustand. Die Motion öffne das Scheunentor so weit, wie das nur möglich sei.
Mathias Zopfi (Grüne/GL) sprach von «politisch problematischem Verhalten» der Mehrheit und erinnerte an den Grundsatz, Verträge und Versprechen einzuhalten. Schweizer Lieferungen an die Ukraine seien wegen des Neutralitätsrechts trotz der Ausnahmebestimmung ohnehin nicht möglich.
Bundesrat braucht Ausnahmefälle
Wirtschaftsminister Guy Parmelin unterstützte die Motion ebenfalls. Der Bundesrat benötige diese Ausnahmekompetenz, um die Schweizer Interessen zu wahren und bei Bedarf rasch reagieren zu können. Ein Blankoscheck sei das nicht, denn die Bedingungen, um die Ausnahmekompetenz zu nutzen, seien strikt.
Die verschärften Regeln für Waffenexporte aus der Schweiz wurden vom Parlament 2021 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrekturinitiative)» beschlossen. Die Initiative wurde daraufhin zurückgezogen. Die Ausnahmen für Ausfuhren in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, gelten seither nicht mehr, weil das Parlament die Ausnahmeklausel für den Bundesrat strich.
Nun ist der Nationalrat am Zug.