Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass auch die Schweiz künftig mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zusammenarbeiten wird. Dies mit einem einzigen Satz in einer Verordnung: «Die IRSG (Rechtshilfegesetz, Anm. der Redaktion) ist sinngemäss auf Verfahren der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft anwendbar.»
Die neue Behörde zur Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzdelikte gibt es bereits seit anderthalb Jahren. «Es ist aus der Sicht der EU ein Quantensprung, weil die Behörde nun zentral und supranational vorgehen kann», erklärt Christian Sager vom Bundesamt für Justiz in Bern.
Die Europäische Staatsanwaltschaft kümmert sich dabei zum einen um Mehrwertsteuerdelikte, durch die der EU und den Mitgliedstaaten Milliardeneinnahmen entgehen. Zum anderen verfolgt die EUStA auch Delikte, wenn EU-Gelder in Mitgliedstaaten in korrupten Taschen verschwinden.
Vorteil auch für die Schweiz
Eine zentrale Behörde sei da ein Riesenvorteil, aber auch wichtig für die Schweiz, betont Sager: «Für uns liegt der Quantensprung darin, dass die Behörde über viele Informationen verfügen wird, welche sie zentral zusammengeführt hat. Diese Informationen können dann auch für schweizerische Strafverfahren relevant sein.»
Für uns liegt der Quantensprung darin, dass die Behörde über viele Informationen verfügen wird, welche sie zentral zusammengeführt hat.
Warum dauerte das so lang?
Das Problem dabei: Bis anhin haben die Europäische Staatsanwaltschaft und die Schweiz keine Informationen ausgetauscht. Und dies, obwohl die Europäische Staatsanwaltschaft vor allem zu Beginn ihres Bestehens zahlreiche Rechtshilfeersuchen nach Bern geschickt hat, weil sie kriminelle Gelder auf Schweizer Konten vermutete.
Das Bundesamt für Justiz verweigerte aber die Rechtshilfe, weil es dafür keine rechtliche Grundlage mit einer EU-Behörde gebe. Das Ganze hat ausführliche Diskussionen ausgelöst. Verschiedene komplexe Ansätze wurden diskutiert, wobei die Schweiz immer wieder rechtliche Einwände vorbrachte, aber immer auch bereit für eine Lösung war.
Die «Abkürzung» zum Ziel
In dem Moment habe dann auch die europäische Seite verstanden, dass die Schweiz durchaus kooperationsbereit sei, aber eine Rechtsgrundlage brauche, so Sager: «Wir haben dann auch aus eigenem Interesse heraus gesagt, dass es jetzt eine Abkürzung zum Ziel braucht. Das ist mit der heute verabschiedeten Verordnung geschehen.»
Operativ ist uns allen klar: Wir gehören zusammen, haben die selben Probleme und müssen gemeinsam Lösungen finden.
Sager ist froh, dass die Schweiz trotz aller politischen Differenzen hier nun Hand für eine Lösung bot. «Wir haben in diesem Europa immer noch sehr viel mehr gemeinsame Interessen, als es teilweise in den Medien oder im harten politischen Dialog in den Parlamenten den Anschein machen könnte.» Gerade auch, wenn es um operative Fragen wie Strafrechtszusammenarbeit und die Verhinderung von Finanzdelinquenz gehe.
«Operativ ist uns allen klar: Wir gehören zusammen, wir haben dieselben Probleme und müssen gemeinsam Lösungen finden», so Sager. Er hofft, dass auch die Schweiz mit dieser neuen Behörde bei der Verbrechensbekämpfung weiterkommt. Am 15. Februar tritt die neue Verordnung in Kraft. Ab dann soll die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Finanzdelikten normal funktionieren.