Das Gesetz ist klar: Die Bevölkerung muss vor Lärm geschützt werden. Doch mehr als eine Million Menschen sind täglich Lärm ausgesetzt. Und die Kantone tricksen bei der Lärmsanierung: Sie setzen Lärmschutzmassnahmen nicht oder nur ungenügend um. 80 Prozent der von Strassenlärm betroffenen Menschen sind nicht genügend vor Lärm geschützt.
Aufwand: 1,8 Milliarden Franken
Das zeigen Daten, die sich die Lärmliga Schweiz per Öffentlichkeitsgesetz beim Bundesamt für Umwelt erstritten hat. Sie liegen dem «Kassensturz» vor. Auf über 100 kleingeschriebenen A3-Seiten sind dort Kosten und Wirkungen von Lärmschutzmassnahmen auf Kantons- und Gemeindestrassen aufgelistet. «Die Haupterkenntnis der Unterlagen ist, dass man mit 1,8 Milliarden Franken gerade mal 20 Prozent der Lärmbetroffenen effektiv lärmsaniert hat», sagt Peter Ettler, Präsident der Lärmliga Schweiz.
Lärm macht krank
Doch Lärm kostet nicht bloss. Er macht auch krank. Das zeigt die Nationalfonds-Studie von Martin Röösli vom Schweizerischen Tropen- und Public-Health Institut in Basel. «Lärm spielt bei jährlich 500 Todesfällen in Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und bei 2500 Diabetes-Neuerkrankungen eine Rolle», sagt Martin Röösli. Lärmbetroffene wie Nicole B., die an einer Pendlerstrecke wohnt, berichten auch von Schlafproblemen: «Man schreckt aus dem Schlaf auf. Es ist nicht berechenbar und geht an die Gesundheit.»
Kantone entziehen sich der Verantwortung
Bund und Kantone wissen um die Lärm-Problematik: Seit 1987 ist eine Sanierungspflicht in der Lärmschutzverordnung festgehalten. Und auch wenn die Frist für Sanierungen bei Kantons- und Gemeindestrassen Ende März 2018 abgelaufen ist, drücken sich Kantone weiterhin um ihre Verantwortung bei Lärmsanierungen.
Sie wenden einen Bürokraten-Trick an: Die Kantone entbinden sich gleich selber von der Pflicht, indem sie die Lärmsanierungen für unverhältnismässig erklären. Im Juristen-Jargon nennt sich das dann «Erleichterung». Für die Anwohner ist es allerdings alles andere als eine «Erleichterung». Sie leiden weiter unter dem Lärm.
Das Bundesamt für Umwelt hat als Kontrollbehörde die Oberaufsicht über die Lärmsanierungen. Es verteidigt gegenüber «Kassensturz» die Praxis: «In gewissen Situationen ist die Strassenlärmbelastung so hoch, dass trotz Temporeduktion oder einem lärmarmen Belag nicht alle Betroffenen unter den Lärm-Grenzwert gebracht werden können. In solchen Fällen sprechen Kantone Erleichterungen aus.»
Weitere Informationen:
Das sei gegen das Gesetzt, kritisiert Peter Ettler. «Das Bundesgericht hat in diversen Entscheiden festgestellt, dass die Erleichterungen nur dann zum Zuge kommen, wenn alle anderen Massnahmen versagt haben», so Ettler von der Lärmliga.
Lärmreduktion ist möglich
Nach mehr als 30 Jahren Zeit für Strassenlärmsanierung, ist das Resultat in diversen Kantonen nach wie vor ungenügend. Dabei gäbe es durchaus Möglichkeiten zur Lärmreduktion: lärmarme Strassenbeläge, lärmarme Reifen, Temporeduktionen. Nicht um Strassenbenutzer zu schikanieren, sondern um Lärmbetroffenen zu helfen.