- Der Nationalrat will die Regeln zur Lieferung von Kriegsmaterial aus Schweizer Produktion vorerst nicht lockern.
- Zur Debatte am Donnerstagabend stand eine möglichst rasche Unterstützung der Ukraine.
Verschiedene Staaten würden die Ukraine gerne mit Schweizer Kriegsmaterial unterstützen. Deutschland etwa will Munition aus Schweizer Produktion liefern. In Dänemark stehen Schweizer Panzer, die das Land gerne der Ukraine übergeben würde. Und Spanien will zur Unterstützung Schweizer Flugabwehrkanonen dorthin senden.
Im Nationalrat wurde am Donnerstag über eine einfache Regelung debattiert, die dies möglich machen würde: Drittstaaten sollte erlaubt werden, die Rüstungsgüter, die sie in der Schweiz gekauft haben, an die Ukraine weiterzugeben.
Wenig Zustimmung für neue Regelung
Die neue Regelung sei nötig, um der Ukraine rasch helfen zu können, argumentierte Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner: «Damit wurde ein ganz kleines Fenster gefunden, um ein Zeichen zu setzen, dass die Schweiz in diesem Konflikt etwas beiträgt.»
Damit wurde ein ganz kleines Fenster gefunden, um ein Zeichen zu setzen, dass die Schweiz in diesem Konflikt etwas beiträgt.
Für die SVP, die Mehrheit von FDP und Grünen sowie Mitgliedern der SP-Fraktion war das allerdings keine Option. «Wenn man nur für dieses eine Land eine Ausnahme macht, dann geht das nicht mit der Neutralität zusammen», erklärte stellvertretend Grünen-Nationalrat Fabien Fivaz. Dass das Gesetz dann auch noch dringlich eingeführt, also sofort gelten sollte, sei die «nukleare Option».
Weitere Vorlagen zu Waffenlieferung hängig
Das Anliegen hätte es sowieso schwer gehabt, spätestens im Ständerat. Für die Unterstützung der Ukraine mit Rüstungsgütern, die einst in der Schweiz hergestellt worden sind, war das aber noch nicht das letzte Wort. Gleich mehrere Konzepte werden aktuell vom Parlament noch beraten.
Eine Ausnahme nur für dieses eine Land geht nicht mit der Neutralität zusammen.
Am aussichtsreichsten ist dabei ein gemeinsamer Vorschlag von SP und FDP, mit dem ebenfalls Kriegsmaterial indirekt an die Ukraine gehen können soll. Der Vorschlag sieht jedoch vielen Bedingungen vor. So dürften die Waffen erst fünf Jahre nach dem Kauf in der Schweiz geliefert werden, dies jedoch nur von westlichen Staaten und auf Antrag. Ausserdem dürfe sich das Zielland nicht im Krieg befinden, ausser es verteidigt sich.
Dieser Verteidigungsfall müsste durch den UNO-Sicherheitsrat oder die Generalversammlung festgestellt werden. Zudem dürfte das Zielland die Menschenrechte nicht schwer verletzen oder die Waffen gegen die Zivilbevölkerung einsetzen.
Trotz den strengeren Bedingungen im Vergleich zum am Donnerstag abgelehnten Vorschlag hat auch dieser Vorschlag noch keine garantierte Zustimmung. Schnell und einfach geht in der Frage der Wiederausfuhr von Schweizer Waffen zugunsten der Ukraine also gar nichts.