Welche Regeln gelten ganz grundsätzlich? Der Bund hat ein generelles Veranstaltungsverbot verhängt. Deshalb ist alles organisierte, lustige Treiben untersagt. Weiter sind auch Versammlungen von über 5 Personen verboten, in grösseren Gruppen um die Häuser ziehen geht also nicht. Schliesslich gelten die üblichen Ruhezeiten von 22 Uhr abends bis um 6 Uhr morgens. Die Zentralschweizer Polizeikorps bitten zudem eindringlich darum, auch innerhalb der geltenden Regeln auf jegliche fasnächtlichen Aktivitäten zu verzichten.
Aber in 5er-Gruppen kann ich unterwegs sein? Verboten ist dies nicht, die Covid-Verordnung erlaubt es. Aber Vorsicht: Die Zentralschweizer Polizeien sind da unterschiedlich kulant. In der Verordnung des Bundes steht, dass Veranstaltungen verboten sind, unabhängig von der Personenzahl. Fragt sich also als nächstes, was die Polizei unter Veranstaltung genau versteht. «Eine fasnächtliche Aktivität, auch wenn Sie mit Kolleginnen oder Kollegen musizieren wollen, gilt als Veranstaltung. Und das ist nicht erlaubt», sagt Christian Bertschi, Mediensprecher der Luzerner Polizei. Da gibt es also ziemlich wenig Interpretationsspielraum. In Uri nimmt man es offenbar etwas weniger streng. Musizieren in Fünfergruppen ist explizit erlaubt – neben Trommeln und Pauken auch mit Blasinstrumenten.
Darf ich mich verkleiden? Das ist erlaubt. «Wenn Sie verkleidet unterwegs sind und ein Leiterwägeli oder sonst was nach sich ziehen, ist dies kein Verstoss», sagt Bertschi von der Luzerner Polizei. Laut Gesetz darf man anziehen, was man will. Sogenannte «Einzelmasken» haben also nichts zu befürchten, ausser sie versammeln sich spontan zu Gruppen oder sie missachten mit einer fasnächtlichen Aktivität das Veranstaltungsverbot.
Kann ich Kaffee Schnaps ausschenken? Nein. Der Ausschank zur Konsumation vor Ort ist ein Verstoss gegen das Restaurationsverbot. Gastronomen dürfen die Getränke im Rahmen von Take-away verkaufen, wenn sie eine entsprechende Lizenz und ein Schutzkonzept gemäss BAG-Richtlinien haben. Take-away ist zudem nur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr erlaubt.
Was, wenn ich mich nicht an die Regeln halte? Bei den Zentralschweizer Polizeikorps heisst es, dass die Patrouillen während der Fasnacht intensiviert und die Vorgaben genau kontrolliert würden. Wenn die Polizistinnen oder Polizisten jemanden erwischen, der oder die gegen die Corona-Regeln verstösst, dann drohen Strafen. «Zuerst suchen wir den Dialog», sagt Polizeisprecher Bertschi.
Je nach Situation könne es danach eine Verwarnung, eine Wegweisung, eine Ordnungsbusse oder gar eine Anzeige geben. «Die Höhe der Busse hat der Bund festgelegt. Je nach Verstoss kostet sie zwischen 50 und 200 Franken», so Bertschi. Es gehe der Polizei jedoch nicht darum, möglichst viele Bussen zu verteilen. «Unser Ziel ist es, unnötige Infektionen zu vermeiden. Deshalb appellieren wir nochmals eindringlich an die Bevölkerung, auf jegliche Fasnachts-Aktivitäten zu verzichten.» In anderen Zentralschweizer Kantonen wird es ähnlich gehandhabt.