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Polizei klärt auf: Das ist an der Fasnacht erlaubt
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 10.02.2021. Bild: Keystone
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Luzerner Fasnacht Was an der Fasnacht erlaubt ist – und was nicht

Am Donnerstag würde in der Zentralschweiz die Fasnacht beginnen. Veranstaltungen sind abgesagt. Was gilt aber sonst?

Welche Regeln gelten ganz grundsätzlich? Der Bund hat ein generelles Veranstaltungsverbot verhängt. Deshalb ist alles organisierte, lustige Treiben untersagt. Weiter sind auch Versammlungen von über 5 Personen verboten, in grösseren Gruppen um die Häuser ziehen geht also nicht. Schliesslich gelten die üblichen Ruhezeiten von 22 Uhr abends bis um 6 Uhr morgens. Die Zentralschweizer Polizeikorps bitten zudem eindringlich darum, auch innerhalb der geltenden Regeln auf jegliche fasnächtlichen Aktivitäten zu verzichten.

Aber in 5er-Gruppen kann ich unterwegs sein? Verboten ist dies nicht, die Covid-Verordnung erlaubt es. Aber Vorsicht: Die Zentralschweizer Polizeien sind da unterschiedlich kulant. In der Verordnung des Bundes steht, dass Veranstaltungen verboten sind, unabhängig von der Personenzahl. Fragt sich also als nächstes, was die Polizei unter Veranstaltung genau versteht. «Eine fasnächtliche Aktivität, auch wenn Sie mit Kolleginnen oder Kollegen musizieren wollen, gilt als Veranstaltung. Und das ist nicht erlaubt», sagt Christian Bertschi, Mediensprecher der Luzerner Polizei. Da gibt es also ziemlich wenig Interpretationsspielraum. In Uri nimmt man es offenbar etwas weniger streng. Musizieren in Fünfergruppen ist explizit erlaubt – neben Trommeln und Pauken auch mit Blasinstrumenten.

So definiert das Gesetz eine Veranstaltung

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In den Erläuterungen zur Covid-Verordnung werden Veranstaltungen folgendermassen definiert:

«Als eine Veranstaltung im Sinne dieser Bestimmung gilt ein zeitlich begrenzter, in einem definierten Raum oder Perimeter stattfindender und geplanter öffentlicher oder privater Anlass. Dieser Anlass hat in aller Regel einen definierten Zweck und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung. Zudem ist davon auszugehen, dass es im Rahmen einer Veranstaltung zumeist eine Darbietung vor Zuschauerinnen und Zuschauern gibt bzw. sich die Besucherinnen und Besucher während längerer Zeit am gleichen Ort aufhalten, oder aber z.B. Teilnehmende sich aktiv beteiligen. [...] Es ist Aufgabe der zuständigen kantonalen Stellen zu entscheiden, ob letztlich eine Veranstaltung vorliegt oder nicht.»

Darf ich mich verkleiden? Das ist erlaubt. «Wenn Sie verkleidet unterwegs sind und ein Leiterwägeli oder sonst was nach sich ziehen, ist dies kein Verstoss», sagt Bertschi von der Luzerner Polizei. Laut Gesetz darf man anziehen, was man will. Sogenannte «Einzelmasken» haben also nichts zu befürchten, ausser sie versammeln sich spontan zu Gruppen oder sie missachten mit einer fasnächtlichen Aktivität das Veranstaltungsverbot.

Kann ich Kaffee Schnaps ausschenken? Nein. Der Ausschank zur Konsumation vor Ort ist ein Verstoss gegen das Restaurationsverbot. Gastronomen dürfen die Getränke im Rahmen von Take-away verkaufen, wenn sie eine entsprechende Lizenz und ein Schutzkonzept gemäss BAG-Richtlinien haben. Take-away ist zudem nur zwischen 6 Uhr und 23 Uhr erlaubt.

Was, wenn ich mich nicht an die Regeln halte? Bei den Zentralschweizer Polizeikorps heisst es, dass die Patrouillen während der Fasnacht intensiviert und die Vorgaben genau kontrolliert würden. Wenn die Polizistinnen oder Polizisten jemanden erwischen, der oder die gegen die Corona-Regeln verstösst, dann drohen Strafen. «Zuerst suchen wir den Dialog», sagt Polizeisprecher Bertschi.

Je nach Situation könne es danach eine Verwarnung, eine Wegweisung, eine Ordnungsbusse oder gar eine Anzeige geben. «Die Höhe der Busse hat der Bund festgelegt. Je nach Verstoss kostet sie zwischen 50 und 200 Franken», so Bertschi. Es gehe der Polizei jedoch nicht darum, möglichst viele Bussen zu verteilen. «Unser Ziel ist es, unnötige Infektionen zu vermeiden. Deshalb appellieren wir nochmals eindringlich an die Bevölkerung, auf jegliche Fasnachts-Aktivitäten zu verzichten.» In anderen Zentralschweizer Kantonen wird es ähnlich gehandhabt.

Wie sieht es in Basel aus?

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Die zweite grosse Schweizer Fasnacht würde am 22. Februar in Basel starten. Auch da findet die traditionelle Fasnacht mit Morgestraich, Cortège (Umzug), öffentlichen Schnitzelbank-Aufführungen und Guggenmusik-Konzert nicht statt. Die Schnitzelbank-Aufführungen dürfen von Tele Basel aufgezeichnet werden. Das hat die Basler Gesundheitsdirektion nach einem anfänglichen Verbot nun doch erlaubt. Gross feiern wird nicht drin liegen. Da es sich bei der Covid-Verordnung um Bundes-Regeln handelt, gelten dieselben Bestimmungen wie in Luzern und der restlichen Schweiz.

Die aktiven Basler Fasnächtler haben sich allerdings bereits im Herbst Gedanken darüber gemacht, was man als Ersatz organisieren könnte. Der Tenor, so Kathrin von Bidder vom Basler Fasnachts-Comité, habe gelautet: «Macht etwas für die Jungen». Seither hat das Comité die Jungen Garden der verschiedenen Fasnachts-Cliquen animiert, Ideen einzureichen, wie man einen Fasnachts-Parcours durch die ganze Stadt gestalten könnte.

Zusammengekommen sind 32 Stationen. Vor dem legendären Café Spitz wird eine Junge Garde 200 restaurierte Larven aus vergangenen Jahren an einem Totenpfahl befestigen, eine andere Cliqué verarbeitet Fasnachts-Zettel von letztem Jahr, um 20 Schaufenster-Puppen damit zu bekleistern und auszustellen, wiederum andere gestalten bei einem der Stadttore einen Steckenlaternen-Wald, am Rheinufer werden riesige Räppli (Konfetti) an Stangen montiert und auf dem Münsterplatz riesige, von innen beleuchtete Kuben aufgestellt. Bezogen sind die Kuben mit den Malereien und Sprüchen, die in den vergangenen Jahren die grossen Laternen zierten.

SRF 1, Regionaljournal Zentralschweiz, 09.02.2021, 17:30 Uhr

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