- Es mangelt in der Schweiz an Organen für Transplantationen. 83 Menschen auf der Warteliste sind im vergangenen Jahr gestorben.
- In den ersten drei Monaten dieses Jahres seien bereits 29 Menschen gestorben, die auf ein neues Organ warteten.
- Eine Besserung der Situation erhofft man sich durch das bereits beschlossene neue Transplantationsgesetz. Dieses tritt aber frühestens 2025 in Kraft.
Um den Bedarf an Transplantationen zu decken, gebe es zu wenige Organe in der Schweiz, sagt der Direktor von Swisstransplant, Franz Immer, in einem Bericht des «SonntagsBlick». 83 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende, seien 2022 verstorben.
Auch in diesem Jahr sieht es nicht viel besser aus. Zwischen Januar und März sind 29 Patientinnen und Patienten, die auf ein neues Organ warten, gestorben, wie Swisstransplant auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigte.
Insgesamt warteten Ende des ersten Quartals dieses Jahres 1447 Patientinnen und Patienten auf mindestens ein Organ, das sind fünf Personen mehr als Ende 2022. Am 31. März hofften beispielsweise 53 Menschen in der Schweiz auf ein neues Herz.
Im gleichen Zeitraum mussten Menschen, die auf eine Transplantation warteten, mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 325 Tagen rechnen. In der Zwischenzeit verschlechtert sich deren Zustand meist rapide.
Keine Verlängerungsmassnahmen für Leber
Die grössten Schwierigkeiten haben Menschen, die eine Leber benötigen. Im vergangenen Jahr befanden sich 472 Personen auf der entsprechenden Warteliste, 35 mehr als 2021. Zwar gibt es teilweise medizinische Möglichkeiten, um die Wartezeit zu verlängern, heisst es bei Swisstransplant. Etwa dank einer Dialyse (Blutreinigungsverfahren) bei Nierenversagen.
Für eine beschädigte Leber gebe es jedoch keine solche Möglichkeit. Laut dem Zeitungsbericht sind letztes Jahr 42 Menschen gestorben, die auf eine Leber warteten.
Künftig mehr Transplantationen?
Hoffnung gibt es für Patienten, die auf eine Herztransplantation warten. Ein neues Perfusionsgerät, das seit Ende 2022 in Bern, Zürich und Lausanne zur Verfügung steht, soll die Chancen erhöhen, ein geeignetes Organ zu finden. Es könnte jährlich etwa 15 zusätzliche Herztransplantationen ermöglichen.
Ebenfalls zur Verbesserung der Situation beitragen soll das Prinzip der mutmasslichen Einwilligung, das von den Stimmberechtigten im Mai 2022 im Rahmen des neuen Transplantationsgesetzes angenommen worden ist. Das Gesetz wird jedoch frühestens 2025 in Kraft treten, insbesondere aufgrund des Datenschutzes und der Einrichtung des Registers.