- Drei Russen und ein Schweizer haben sich vor dem Zürcher Obergericht im Zusammenhang mit mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften verantworten müssen.
- Konkret geht es um Geschäftsbeziehungen über die Gazprombank zu Sergei Roldugin, einem Cellisten und engen Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
- Nun hat das Zürcher Obergericht das Urteil eines Bezirksgerichtes Zürich vom Vorjahr im Wesentlichen bestätigt. Dies beinhaltet verschiedene Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen à 3000 Franken.
- Das Urteil könnte noch weitergezogen werden.
Es geht um viel Geld – sehr viel Geld: Rund 50 Millionen Franken hat der russische Cellist und Freund Putins Sergei Roldugin bei der Gazprombank in der Schweiz gelagert. Brisant dabei: Roldugin ist nicht irgendein Freund Putins, sondern laut Berichten gar der Patenonkel von Putins Tochter.
Es gab Umstände, die darauf hindeuteten, dass es sich um eine Strohmannfinanzierung handeln könnte.
Aktiv waren die entsprechenden Konten zwischen 2014 und 2016. Eröffnet wurden sie bei der Gazprombank in der Schweiz, also im Jahr der Krim-Krise – aufgelöst rund zwei Jahre später. Dies, nachdem die Bank Roldugin dazu aufgefordert hatte, den finanziellen Hintergrund auszuweisen. Dieser Aufforderung folgte Roldugin aber offenbar nicht. «Es gab Umstände, die darauf hindeuteten, dass es sich um eine Strohmannfinanzierung handeln könnte», sagte der vorsitzende Richter am Obergericht.
In den Augen des Bezirksgerichts Zürich und nun auch des Obergerichts stellt dies eine Verletzung der Sorgfaltspflicht dar, da die Bank die Geschäftsbeziehung mit dem Musiker zu spät beendet habe. Zudem hätten die Bankmitarbeiter weitere Abklärungen treffen müssen, sobald Ungereimtheiten auftauchten.
Die Strafen der Banker, deren Gazprombank Schweiz mittlerweile in Auflösung ist, wurden vom Gericht unterschiedlich hoch festgelegt: Der CEO der Bank wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 3000 Franken verurteilt. Die beiden Geschäftsleitungs-Mitglieder zu 180 Tagessätzen à 350 Franken beziehungsweise 500 Franken. Der Kundenberater erhielt 120 Tagessätze à 400 Franken.