- Der Bundesrat hat den Bundesbeschluss zur Umsetzung der globalen Konzernsteuer in die Vernehmlassung geschickt.
- Die globale Steuerreform der OECD/G20 sieht künftig eine Mindeststeuer von 15 Prozent für grosse, international tätige Unternehmensgruppen vor.
- Verschiedene Punkte der Konzernsteuerreform sind noch unklar. So beispielsweise, welche Unternehmen es genau trifft und auf welchen Betrag man die Steuer genau erheben soll.
- Die Vernehmlassung zur neuen Verfassungsbestimmung und zu den Übergangsregelungen dauert bis zum 20. April 2022.
Der Fahrplan ist eng getaktet. Weil der Bundesrat wie die allermeisten anderen Staaten diese Mindeststeuer auch in der Schweiz erheben will, ist eine Verfassungsänderung erforderlich. So soll es künftig erlaubt sein, Konzerne besonders zu besteuern. Der Bundesrat hat den entsprechenden Bundesbeschluss in die Vernehmlassung geschickt.
Die Kleinen nicht betroffen
Artikel 127 der Bundesverfassung regelt die Grundsätze der Besteuerung. Dort ist sinngemäss auch verankert, dass alle Unternehmen gleichmässig besteuert werden müssen.
Die globale Steuerreform der OECD/G20 sieht künftig aber eine Mindeststeuer von 15 Prozent nur für grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro vor. Nicht betroffen sind KMU und rein inländisch tätige Firmen.
Der Bundesrat plant die Mindestbesteuerung mit einer «Ergänzungssteuer» sicherzustellen, welche bei den grossen Unternehmensgruppen die Differenz zwischen einer allfälligen tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer von 15 Prozent ausgleicht. Die Vernehmlassung zur neuen Verfassungsbestimmung und zu den Übergangsregelungen dauert bis zum 20. April 2022.
«Die Verfassungsänderung müsste eigentlich mehrheitsfähig sein», hatte Finanzminister Ueli Maurer im Januar gesagt. Die Schweiz habe ein ureigenes Interesse daran, bei der Reform mitzuziehen. «Wenn schon 15 Prozent erhoben werden müssen, dann wollen wir das in der Schweiz tun. Das ist ein reiner Selbstnutzen.» Denn: Hält ein Land an tieferen Steuern fest, können andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern.
Noch immer offene Fragen
Die neuen globalen Konzernsteuerregeln sollten nach den Plänen der OECD/G20 eigentlich bereits ab dem 1. Januar 2023 gelten. Laut Finanzminister Maurer dürfte die einjährige Verspätung jedoch zu keinerlei Problemen führen.
In der Schweiz dürften laut der Verwaltung rund 2500 Unternehmen betroffen sein – zwischen 200 und 300 Schweizer Firmen sowie rund 2000 bis 3000 ausländische Tochterfirmen. Ganz genau lässt sich das noch nicht sagen, weil die OECD noch nicht alle Details zur Umsetzung der Reform bekanntgegeben hat.
Derzeit ist etwa unklar, von was genau 15 Prozent besteuert werden soll. Einige Unternehmen dürften aber deutlich mehr Steuern bezahlen müssen. In Einzelfällen dürften es laut Maurer bis zu hundert Millionen Franken pro Jahr sein.
Knackpunkt Kompensationsmassnahmen
Derzeit geht der Bundesrat davon aus, dass die Kantone durch die Reform zwischen einer Milliarde und 2.5 Milliarden Franken mehr Steuern einziehen werden.
Diese Mehreinnahmen sollen in den Werkplatz investiert werden für gute Rahmenbedingungen. Wegen der weltweit harmonisierten Mindeststeuer geht nämlich ein Standortvorteil der Schweiz verloren. Damit die Firmen nicht abwandern, sind verschiedene Massnahmen denkbar, die noch verhandelt werden müssen.