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Nach 13 Schafsrissen Kanton Uri gibt Wolf zum Abschuss frei

  • Der Kanton Uri hat zum zweiten Mal dieses Jahr einen Wolf zum Abschuss freigegeben.
  • Die Wildhüter und allenfalls ausgewählte Jäger haben 60 Tage Zeit, das Tier zu erlegen.
  • Zwischen 3. Juli und 17. August hatte der Wolf im Urner Oberland insgesamt 13 Schafe gerissen, wie die Urner Sicherheitsdirektion mitteilte.
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Aus dem Archiv: Uri lässt Wolf abschiessen
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 03.06.2022. Bild: Keystone
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Die 13 Risse ereigneten sich in den drei Alpgebieten «Voralpflüe», «Kartigel» und «Oberplatti». Die Abschussbewilligung entspreche dem «Alpkonzeptperimeter Oberes Reusstal», hiess es weiter. Nicht erlegt werden darf der Wolf im eidgenössischen Jagdbanngebiet Fellital.

Die Schadensschwelle sei erreicht, schreibt die Urner Sicherheitsdirektion. Da damit gerechnet werden müsse, dass in diesem Gebiet weitere Übergriffe stattfinden werden, verfügten die Behörden den Abschuss. Die Verfügung dauert bis zum Ende der Alpsaison.

In den Gebieten, in denen der Wolf Schafe gerissen hatte, werde nun die Wildhut «zu Tages- und Nachtzeit sehr präsent» sein, sagt Josef Walker, Jagdverwalter des Kantons Uri. Möglich sei zudem, dass ausgewählte Jägerinnen und Jäger um Unterstützung gebeten würden. Nicht vorgesehen sei aber eine grossflächige Aktion, an der sich alle jagdberechtigten Personen im Kanton beteiligen könnten, so Walker gegenüber dem SRF Regionaljournal Zentralschweiz.

Ein Wolft steigt in einem Waldstück über einen morschen Baumstamm.
Legende: Der Wolf ist bis zum Ende der Alpsaison zum Abschuss freigegeben. Nur Wildhüter oder ausgewählte Jäger dürfen ihn in den 60 Tagen jagen. Symbolbild/ GarysFRP

Unklar ist zudem, ob die 60 Tage der Abschussverfügung überhaupt ausgenützt werden. Der Alpsommer dauert noch höchstens einen Monat, dann werden die Schafe ins Tal geholt. «Es geht darum, einen Wolf zu erlegen, weil er Schaden stiftet», sagt Jagdverwalter Walker. «Wenn auf der Alp aber keine Schafe mehr sind, kann er auch keinen Schaden mehr anrichten. Dann werden wir nicht mehr versuchen, die Abschussverfügung umzusetzen.»

Die Kantone können zur Verhütung von Wildschäden gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung jederzeit Massnahmen gegen einzelne geschützte Tiere, die erheblichen Schaden anrichten, anordnen. Ein erheblicher Schaden an Nutztieren durch einen einzelnen Wolf liege vor, wenn in seinem Streifgebiet innert vier Monaten mindestens zehn Nutztiere getötet würden, schreibt die Sicherheitsdirektion.

Wolf ist im Frühling davongekommen

Bereits am 31. Mai hatte der Kanton Uri einen Wolf zum Abschuss freigegeben. Dieser konnte aber sein Fell retten. Die Wildhut schaffte es nicht, ihn während der 60-tägigen Frist zu erlegen.

Ob es sich beim Wolf, der nun zum Abschuss freigegeben wurde, um denselben Wolf handelt wie um jenen, der im Frühling hätte erlegt werden sollen, ist noch unklar. Die DNA-Resultate der neusten Risse stehen gemäss Jagdverwalter Josef Walker noch aus.

Regionaljournal Zentralschweiz, 22.08.2022, 12:03 Uhr ; 

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