- Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten.
- Dies nach der Aufdeckung zahlreicher Missbrauchsfälle.
- Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze. Die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch im kirchlichen Umfeld zwingend eingeschaltet.
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will nach der Publikation einer Studie der Universität Zürich (UZH) über Missbrauchsfälle ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten. Wie sie mitteilt, werde sie diesbezüglich in den nächsten Wochen das Gespräch mit den Verantwortlichen des Vatikans suchen.
Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze – und die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet.
Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege, hiess es weiter.
Studie der Uni Zürich soll fortgesetzt werden
Weiter beschlossen die drei Auftraggeberinnen der Studie über die Missbrauchsfälle – die SBK, die römisch-katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die römisch-katholischen Ordensgemeinschaften der Schweiz (KOVOS) – zusätzliche Sofortmassnahmen.
Die nationale Studie über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche soll von 2024 bis 2026 weitergeführt werden. Und zwar durch die zwei Historikerinnen der Universität Zürich, welche die Pilotstudie durchgeführt haben.
Zentralisierte Dienststelle für Opfermeldungen
Weiter solle eine nationale Dienststelle zur Sammlung von Opfermeldungen eingerichtet werden, wie die SBK weiter mitteilt. Des Weiteren hätten alle Mitglieder der SBK eine persönliche Verpflichtung unterzeichnet, dass alle kirchlichen Archive unter ihrer Verantwortung weiterhin zugänglich sind und keine Dokumente vernichtet werden.
Die SBK beschloss zudem, ein gründliches psychologisches Abklärungsverfahren für Seminaristen und Noviziatskandidaten sowie für die Ausbildung von anderen Seelsorgerinnen und Seelsorgern einzuführen. Das gebe es bereits in vielen Regionen, doch werde dieses Abklärungsverfahren nun schweizweit standardisiert und professionalisiert und sei zudem überall obligatorisch.
Weiter sollen die Personalakten aller pastoralen Mitarbeitenden professionalisiert werden. Die Sofortmassnahmen sollen bis spätestens Ende 2024 umgesetzt werden.