- Bischof Felix Gmür kündigt gegenüber Medien ein bistumsübergreifendes kirchliches Strafgericht für Missbrauchsfälle an. Dieses soll 2024 eingeführt werden.
- Neben der staatlichen Justiz soll das kirchliche Gericht über die künftige Rolle der beschuldigten Person in der Kirche urteilen.
- Dieses kirchliche Strafgericht ist auch eine Antwort auf den Beschluss der Luzerner Synode, die Beiträge ans Bistum zu blockieren.
Wenn es bei Missbrauchsfällen bei einem staatlichen Gericht zu einem Urteil kommt, soll das kirchliche Gericht übernehmen. Zum Beispiel, um über einen Ausschluss aus einem Orden zu entscheiden.
Das kirchliche Gericht soll aus Fachleuten bestehen, die sich mit Kirchenrecht auskennen, die aber nicht zwingend der römisch-katholischen Kirche angehören müssen, erklärte Felix Gmür, Bischof des Bistums Basel, vor den Medien.
Mehr Fachleute mit schweizweitem Gericht
Bis jetzt hat sich jeweils ein Gericht des eigenen oder eines anderen Bistums um solche Fälle gekümmert. Mit einem Gericht, das alle Bistümer der Schweiz umfasse, sei der Pool an Fachleuten wie Richterinnen und Richter grösser, welche diese Aufgabe übernehmen können.
Wir werden das ausdiskutieren und einen guten Weg finden.
Hintergrund ist ein Beschluss der Luzerner Synode, die Beiträge ans Bistum zu blockieren. Damit wollte das Kirchenparlament nach der im September veröffentlichten Vorstudie zu Missbrauchsfällen Taten erwirken. «Wir werden das ausdiskutieren und einen guten Weg finden», sagte Gmür.
Die Sorgen der Luzerner Synodalen, also der Mitglieder des Kirchenparlaments, könne Gmür verstehen. Er respektiere den Entscheid. «Es wäre aber besser und wünschenswert gewesen, zuerst miteinander zu reden», sagte der Bischof.
Vollständige Aufklärung gefordert
Die Finanzkommission der kantonalen römisch-katholischen Körperschaften im Bistum Basel (Fiko) spricht sich für eine Weiterführung der Studie zu den Missbrauchsfällen aus. Eine möglichst vollständige Aufklärung und eine Wiedergutmachung für die Opfer werde begrüsst, sagte Fiko-Präsident Christian Griss.
Dabei anerkenne die Fiko die bereits ergriffenen Massnahmen des Bistums Basel, wie etwa die Präventionskurse zum Thema «Nähe und Distanz». Diese werden seit 2004 durchgeführt und sind seit 2016 im ganzen Bistum obligatorisch.
Kirchenangestellte müssen Strafregisterauszug vorlegen
Zudem müssen Angestellte der Kirche bereits jetzt Strafregister- und Sonderstrafregisterauszüge vorlegen. Dass die Luzerner Synode den Entzug von finanziellen Mitteln androhe, sei aus der Sicht der Fiko «nicht zielführend», sagte Griss.