- Der Kanton Wallis hat den Abschuss eines Wolfs in den Gemeinden Ergisch und Unterbäch angeordnet.
- Das Raubtier hatte 28 Nutztiere in einer geschützten Situation auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Nutzflächen gerissen.
- Damit seien gemäss der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd die Voraussetzungen für die Anordnung eines Abschusses erfüllt, teilte der Kanton Wallis mit.
Diese erlaubt den Abschluss von Grossraubtieren, wenn diese innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen getötet haben.
Gemäss der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hält sich ein einzelner Wolf in dem Gebiet auf. Die Bewilligung für den Abschuss ist 60 Tage lang gültig, solange wie sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden und ein Schadenpotenzial besteht. In den anderen Regionen des Kantons sind die Voraussetzungen für eine Abschussanordnung durch den Staat derzeit nicht erfüllt.
Zuletzt hatte die Walliser Wildhut im März zwei Jungwölfe im Val d'Hérens erlegt. Die beiden Tiere hatten sich nach Angaben des Kantons in der Nähe eines Siedlungsgebietes aufgehalten.