Als ob es die grosse Empörung nach den «Panama Papers» 2016 nie gegeben hat, erschüttert mit den «Pandora Papers» ein weiterer Skandal die Finanzwelt – und die Schweiz spielt dabei eine zweifelhafte Rolle. In Bern heizt das die Diskussionen um Steuer-Schlupflöcher und das eben erst verabschiedete Geldwäschereigesetz erneut an.
Der Finanzminister hatte gewarnt
Schon vergangenen Herbst warnte Bundesrat Ueli Maurer im Parlament davor, die Berater und Anwältinnen beim Geldwäschereigesetz herauszunehmen: «Wenn Sie die Berater herausbrechen, so wie das die Mehrheit will, dann kommen wir wieder damit, das kann ich Ihnen jetzt schon versichern.»
Die Bürgerlichen im Parlament, unter ihnen viele Anwälte, setzten sich damals aber durch: Für Berater, Anwältinnen oder Treuhänder gab es keine Verschärfungen im Geldwäschereigesetz. Dies im Gegensatz zu den Banken, die in jedem Fall verdächtige Kunden melden müssen.
Für den Walliser Nationalrat Philipp Bregy von der Mitte, der selber Anwalt ist, genügen die Gesetze. Die Schweiz habe diesbezüglich bereits heute scharfe Bestimmungen: «Im Bereich der Anwältinnen und Anwälte ist klar: Wer Geld entgegennimmt, ist sorgfaltspflichtig und muss dies auch allenfalls melden. Die zusätzlichen Diskussionen, die im Frühjahr geführt worden sind, hätten diesbezüglich keine Verbesserungen für den konkreten vorliegenden Fall gebracht.»
Korrektur des Gesetzes auf dem Weg
Schweizer Anwälte haben zwar Sorgfaltspflichten. Wenn sie aber etwa aus der Schweiz heraus Trusts im Ausland errichten, unterliegt dies nicht dem Geldwäschereigesetz.
Der Hammer fällt uns direkt wieder auf den Kopf.
Für SP-Ständerat Daniel Jositsch ist klar, dass das Gesetz verschärft werden muss: «Auch der Finanzminister hat darauf aufmerksam gemacht, dass das wieder auf uns zukommt. Das ist, wie wenn Sie einen Hammer in die Luft werfen. Er kommt einfach relativ bald wieder herunter. Und es zeigt sich, dass das jetzt ein paar Monate nach der Diskussion im Parlament wieder der Fall ist. Der Hammer fällt uns direkt wieder auf den Kopf.»
Die Korrektur des Geldwäscheregesetzes ist laut SP auf dem Weg. «Wir haben unmittelbar jetzt als Reaktion auf diese Enthüllungen eine Korrektur-Initiative formuliert – nicht in Form einer Volksinitiative, aber einer parlamentarischen Initiative. Mit der Vorlage wollen wir die gröbsten Fehler korrigieren; Unterlassenschaften, die im Frühling begangen worden sind», sagt Nationalrat Cédric Wermuth.
Diese Forderung dürfte ganz im Sinne des Bundesrates sein. Eine Vorlage mit griffigeren Regeln wird wohl schon bald wieder auf dem Tisch der Parlamentarierinnen und Parlamentarier liegen.