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Ständerat in Sachen Mietrecht gespalten
Aus Tagesschau vom 15.12.2020.
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Nach Urteil des Bundesgerichts Ständerat will Berechnung der Mietzinse gesetzlich regeln

  • Der Ständerat möchte die Regeln, wie der Mietzins für Wohn- und Geschäftsräume in der Schweiz gestaltet wird, ändern.
  • Er hat eine Motion, die eine «ausgewogene Revision» des Mietrechts fordert, oppositionslos an den Nationalrat überwiesen.
  • Auslöser für den Vorstoss war ein Bundesgerichtsurteil, das eine Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite vorsieht.

Nach Ansicht der Rechtskommission des Ständerats ist eine Modernisierung der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Geschäftsräume nötig. Dazu brauche es eine Revision des Miet- und Pachtrechts. Eine solche gelinge aber nur, wenn man den Interessen der Vermieter wie auch jenen der Mieter Rechnung trage.

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Beat Rieder (CVP/VS): «Das Mietrecht ist reif für eine Revision»
Aus News-Clip vom 15.12.2020.
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Um einen kohärenten Revisionsvorschlag auszuarbeiten, der mit den genannten Akteuren abgesprochen ist, ist aus Sicht der Kommission eine Motion der richtige erste Schritt. Konkret brauche es Vereinfachungen und ausgewogene Modalitäten zur Festlegung und Überprüfung der Mieten.

Anpassung an heutige Gegebenheiten

Dass das Mietrecht seit 1990 keine Änderung erlebt hat, spreche zwar für den damaligen Gesetzgeber, sagte Daniel Fässler (CVP/AI), Präsident des Vereins Immobilien Schweiz. Es sei aber sicher nicht falsch, sich die Frage zu stellen, ob das Gesetz noch die richtigen Antworten auf die heutigen Fragen liefere.

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Daniel Fässler (CVP/AI): «Ich bin skeptisch»
Aus News-Clip vom 15.12.2020.
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Eine Revision sei immer eine heikle Angelegenheit, mahnte Beat Rieder (CVP/VS). Es sei aber Zeit, das Gesetz den Gegebenheiten anzupassen. Der Ständerat hat die Motion der Kommission ohne Gegenstimme angenommen.

Drei weitere Vorstösse abgeschmettert

Der Vorstoss nimmt das Anliegen mehrerer parlamentarischen Initiativen auf, die eine Änderung der Berechnung und Überprüfung von Mietzinsen bei Wohn- und Geschäftsräumen verlangen, um «missbräuchliche Mieterträge» zu verhindern. Die Vorstösse sind in verschiedenen Beratungsphasen.

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Brigitte Häberli (CVP/TG): «Keine Revision wurde bisher abgeschlossen»
Aus News-Clip vom 15.12.2020.
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Bei einigen wurde das Referendum bereits angekündigt. Der Rat lehnte drei parlamentarische Initiativen ab. Eine zielte darauf ab, die Kriterien, mit denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt werden kann, gesetzlich zu regeln.

Gemäss den anderen beiden Initiativen sollten die Bestimmungen über missbräuchliche Mieterträge nur in Zeiten von Wohnungsmangel angewendet werden. Sie sind damit vom Tisch. Die Motion geht nun an den Nationalrat.

Leiturteil: Rendite von 3.25 Prozent erlaubt

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Legende: Keystone

Bisher galt die Formel, dass Vermieter für ihre Rendite maximal 0.5 Prozentpunkte auf den Referenzzinssatz draufschlagen dürfen. Das heisst, eine Rendite von höchstens 1.75 Prozent war in Ordnung. Wenn die Rendite höher war, galt sie als missbräuchlich.

Am 26. Oktober 2020 hat das Bundesgericht diese Formel in einem Leiturteil geändert: Neu dürfen die Vermieter für ihre Rendite maximal 2 Prozentpunkte auf den Referenzzinssatz draufschlagen. Gemäss Bundesgericht ist bei Immobilien also neu eine Rendite von 3.25 Prozent zulässig.

Das Gericht begründet die Änderung mit den sehr tiefen Hypothekarzinsen. Dadurch seien keine angemessenen Renditen möglich. Der Mieterverband hat bereits Widerstand angekündigt.

Echo der Zeit, 15.12.2020, 18:00 Uhr ; 

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