- Der Ständerat möchte die Regeln, wie der Mietzins für Wohn- und Geschäftsräume in der Schweiz gestaltet wird, ändern.
- Er hat eine Motion, die eine «ausgewogene Revision» des Mietrechts fordert, oppositionslos an den Nationalrat überwiesen.
- Auslöser für den Vorstoss war ein Bundesgerichtsurteil, das eine Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite vorsieht.
Nach Ansicht der Rechtskommission des Ständerats ist eine Modernisierung der Mietzinsgestaltung für Wohn- und Geschäftsräume nötig. Dazu brauche es eine Revision des Miet- und Pachtrechts. Eine solche gelinge aber nur, wenn man den Interessen der Vermieter wie auch jenen der Mieter Rechnung trage.
Um einen kohärenten Revisionsvorschlag auszuarbeiten, der mit den genannten Akteuren abgesprochen ist, ist aus Sicht der Kommission eine Motion der richtige erste Schritt. Konkret brauche es Vereinfachungen und ausgewogene Modalitäten zur Festlegung und Überprüfung der Mieten.
Anpassung an heutige Gegebenheiten
Dass das Mietrecht seit 1990 keine Änderung erlebt hat, spreche zwar für den damaligen Gesetzgeber, sagte Daniel Fässler (CVP/AI), Präsident des Vereins Immobilien Schweiz. Es sei aber sicher nicht falsch, sich die Frage zu stellen, ob das Gesetz noch die richtigen Antworten auf die heutigen Fragen liefere.
Eine Revision sei immer eine heikle Angelegenheit, mahnte Beat Rieder (CVP/VS). Es sei aber Zeit, das Gesetz den Gegebenheiten anzupassen. Der Ständerat hat die Motion der Kommission ohne Gegenstimme angenommen.
Drei weitere Vorstösse abgeschmettert
Der Vorstoss nimmt das Anliegen mehrerer parlamentarischen Initiativen auf, die eine Änderung der Berechnung und Überprüfung von Mietzinsen bei Wohn- und Geschäftsräumen verlangen, um «missbräuchliche Mieterträge» zu verhindern. Die Vorstösse sind in verschiedenen Beratungsphasen.
Bei einigen wurde das Referendum bereits angekündigt. Der Rat lehnte drei parlamentarische Initiativen ab. Eine zielte darauf ab, die Kriterien, mit denen ein missbräuchlicher Mietzins ermittelt werden kann, gesetzlich zu regeln.
Gemäss den anderen beiden Initiativen sollten die Bestimmungen über missbräuchliche Mieterträge nur in Zeiten von Wohnungsmangel angewendet werden. Sie sind damit vom Tisch. Die Motion geht nun an den Nationalrat.