Das ist der Grund für die Aufregung: Ende November fuhren am Hallwilersee im Aargau mehrere Tanklastwagen mit Gülle vor. Das ist Spaziergängerinnen und Anwohnern aufgefallen, wohl auch wegen der Menge an Hofdünger, der hier in Seenähe ausgebracht wurde. Die Gülle, allenfalls aus Luzernischen Schweineställen, wurde mittels Pumpe und Schleppschlauch auf den Feldern verteilt. Neben den Feldern befindet sich ziemlich nah das grösste Aargauer Flachmoor nationaler Bedeutung.
Grössere Liefermengen Gülle in Seenähe sind legal
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Bild 1 von 3. Mehrere solche Lastwagen fuhren in der Nähe des Seenger und Boniswiler Ried, wie das Naturschutzgebiet heisst, Ende November vor. Die Lastwagen seien auffällig, aber die verteilte Güllenmenge werde im ganzen Kanton streng überwacht, heisst es beim Kanton Aargau auf Anfrage von SRF. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 3. Mit dem Dünger Gülle wird inner- und ausserkantonal gehandelt. Das sei normal, sagt Daniel Müller vom Kanton Aargau. Gülle, also Hofdünger, wird im ganzen Kanton verteilt, dort wo es ihn braucht und wo die Pflanzen ihn aufnehmen können. Bildquelle: Keystone/ HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH.
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Bild 3 von 3. Hier liegt die Gülle auf dem Feld. Hinter der Baumreihe ist das Flachmoor nationaler Bedeutung. Bildquelle: SRF/Christiane Büchli.
Deshalb ist das legal: Gülle ausbringen ist in der Nähe des Schutzgebietes am Hallwilersee legal, heisst es auf Anfrage beim Kanton. Die Fläche gilt als «bedüngbare Zone». Falls die Gülle aus dem Luzernischen war, hat alles seine Richtigkeit. Es wird kontrolliert und abgesprochen, welche Gülle wo ausgetragen wird. Auch ausserkantonale Gülle wird erfasst, sagt Daniel Müller von der Abteilung Landwirtschaft beim Kanton Aargau. Die feinsäuberliche Überwachung erfolgt mittels Software vom Bund. Der Kanton Aargau kontrolliert die Landwirte.
Das ist das Flachmoor am Hallwilersee: Am Hallwilersee gibt es zwei Flachmoore, ein kleineres im Kantonsteil Luzern, das Altmoos. Das grössere, 40 Hektar grosse Moor ist am nördlichen Ende des Sees und heisst Boniswiler Ried. «In der Schweiz wurden in den vergangenen 200 Jahren rund 90 Prozent der Moore zerstört», schreibt der Kanton Aargau. Seit der Annahme einer Initiative 1987 stehen Moore unter dem Schutz der Bundesverfassung. Im Aargau liegen 26 Flachmoore von nationaler Bedeutung, in der ganzen Schweiz sind es 1268.
Flachmoor nationaler Bedeutung am Hallwilersee AG
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Bild 1 von 6. Rund 40 Hektaren gross ist das Flachmoor zwischen Seengen AG und Boniswil AG. Es ist das grösste solche Flachmoor von nationaler Bedeutung im Kanton. Bildquelle: zvg/Pro Natura Aargau.
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Bild 2 von 6. Betreten verboten: Im Flachmoor sind keine Menschen erlaubt. Bildquelle: SRF/Christiane Büchli.
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Bild 3 von 6. Rechts Landwirtschafsfelder, links des Wegs das Flachmoor. Die Gülle sickere via Wasser im Boden in Richtung Flachmoor, auch wenn unmittelbar neben dem Moor Wiese wachse, sagt Pro Natura Aargau. Bildquelle: SRF/Christiane Büchli.
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Bild 4 von 6. Flachmoor sollen feucht und auch mal überschwemmt sein. Wenn nur noch Schilf wächst, sind sie zu trocken und kein Moor mehr. Bildquelle: zvg/Pro Natura Aargau.
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Bild 5 von 6. Kantonsfachleute greifen ab und zu in die Moore ein. Sie reissen Schilf aus, damit das Moor nicht verlandet. Bildquelle: zvg/Pro Natura Aargau.
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Bild 6 von 6. Nach diesen Eingriffen in die Natur liegt jeweils viel Schilf am Rand des Moors. Die Pflanzen wachsen rasch nach. Bildquelle: SRF/Christiane Büchli.
Diese Tierart ist wegen der Gülle gefährdet: Das Grosse Wiesenvögelchen ist eine seltene Schmetterlingsart, die im Flachland nur noch im Moor am Hallwilersee vorkommt. Die Tierart überlebt nur im Feuchtgebieten. «Der sehr seltene Schmetterling ist vom Aussterben bedroht. Stand jetzt ist es nur eine Frage der Zeit», sagt Matthias Betsche, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau. Wenn via Gülle weiterhin zu viele Nährstoffe in den Boden des Moors gelangen, dann sterben die Pflanzen aus, die das Wiesenvögelchen zum Überleben braucht.
Naturschützer machen Druck: Eigentlich bräuchte es seit Jahren Pufferzonen rund um das Flachmoor am Hallwilersee, heisst es bei Pro Natura Aargau. Das wären 10 bis 40 Meter breite Streifen, auf denen nur Wiesland und kein Ausbringen von Dünger erlaubt wäre. «Das steht seit 30 Jahren im Gesetz. Der Kanton ist im Verzug. Jetzt muss er vorwärts machen», sagt Matthias Betsche von Pro Natura Aargau weiter. Auch Pro Natura Luzern sei besorgt, sagt Samuel Ehrenbold, stellvertretender Geschäftsführer: «Es gibt im Flachmoor Altmoos am Luzernischen Teil des Sees zwar Pufferzonen, aber nicht überall.»
Das verlangt der Bund: Im Aargau gibt es für die Hallwilersee-Gegend freiwillige Verträge zwischen Landwirten und Anstössergemeinden, damit auf den Feldern unmittelbar neben dem Moor keine Gülle ausgetragen wird. Freiwillige Abkommen reichen nicht mehr, sagt jetzt das Bundesamt für Umwelt und verlangt vom Kanton verbindliche Vorgaben. Die Bau- und Nutzungsordnung müsse so angepasst werden, dass die Pufferzonen fix festgelegt sind. Allenfalls müsse der Kanton auch Landwirte enteignen, sagt Daniel Müller von der Abteilung Landwirtschaft. Bis 2030 sollen die Pufferzonen festgelegt sein, heisst es beim Aargauer Umweltdepartement. Man sei am Erarbeiten der Grundlagen.