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Neue Gentechnik in der Schweiz Bundesrat will neue Züchtungstechnologien ermöglichen

  • Der Bundesrat will ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz zulassen.
  • In der Vernehmlassung zum neuen Gesetz werden zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren vorgeschlagen, um Umweltrisiken zu vermeiden.
  • Das geltende Gentechnik-Moratorium soll für fünf Jahre verlängert werden, wobei Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien ausgenommen wären.
  • Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien und Produkte, die solche enthalten, sollen zugunsten der Wahlfreiheit gekennzeichnet und die Warenflüsse getrennt werden.

Für den Bundesrat steht fest, dass der risikobasierte Ansatz die Innovation und die nachhaltigere Nutzung von natürlichen Ressourcen ermöglichen muss, wie das Umweltdepartement Uvek mitteilte. Gleichzeitig soll den Bedenken der Bevölkerung zur Gentechnik Rechnung getragen werden.

Geplant sei deshalb eine «behutsame Öffnung mit Augenmerk auf den Risiken» unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, erklärte Bundesrat Albert Rösti vor den Medien. Das Zulassungsverfahren soll sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. Im Unterschied zum EU-Entwurf plane der Bundesrat jedoch stärkere Kontrollmechanismen.

Rösti betonte, dass das Moratorium für die herkömmliche Gentechnik und damit für die transgen veränderten Sorten für fünf Jahre bis 2030 verlängert werden soll. Er sei zuversichtlich, dass nach dem National- auch der Ständerat dieser Lösung folge.

Mehrwert für die Landwirtschaft als Bedingung

Unter die neue Regulierung sollen Pflanzen fallen, die mit neuen Züchtungstechnologien hergestellt wurden, kein transgenes Erbmaterial enthalten und einen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten aufweisen.

Es ist eine dreifache Gewinnstrategie
Autor: Albert Rösti Bundesrat

Mit den neuen Züchtungstechnologien sollen Pflanzen resistenter gegen Schädlinge und Hitze gemacht werden. Damit könnten die Ernteausfälle reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht werden. Die neue Technologie soll auch den Einsatz von weniger, weniger schädlichen oder alternativen Pflanzenschutzmitteln ermöglichen.

Freilandversuch mit Gentechpflanzen.
Legende: Die herkömmliche Gentechnik mit Transgenese untersteht seit 2005 einem Moratorium und kann nur zu Forschungszwecken zugelassen werden. Derart gentechnisch veränderte Lebensmittel dürfen also weder angebaut noch in die Schweiz importiert werden. Keystone/Christian Beutler

Als Beispiel für eine Anwendung nannte Rösti die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln. Es sei also eine dreifache Gewinnstrategie zugunsten von Landwirten, Umwelt sowie Konsumentinnen und Konsumenten, welche hochwertige Lebensmittel erhielten.

Unterschied zur herkömmlichen Gentechnik

Als neue Züchtungstechnologien gelten die gezielte Mutagenese und Cisgenese. Bei der gezielten Mutagenese kann das Erbmaterial von Pflanzen an bestimmten Stellen gezielt verändert werden, ohne dass dabei fremdes Erbmaterial von aussen eingebaut wird. Bei der Cisgenese wird einer Pflanze Erbmaterial eingefügt, das aus derselben oder einer nah verwandten Art stammt.

Dies im Gegensatz zur klassischen Mutagenese und zur Transgenese, die in der Schweiz weiterhin verboten bleiben. Bei ersterer werden in einer Pflanze durch Bestrahlung oder Chemikalien zufällige Mutationen erzeugt. Bei der Transgenese wird ein Gen, das aus einem anderen Organismus stammt, in eine Pflanze übertragen.

Zwei Zulassungsverfahren geplant

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Das neue Gesetz sieht zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren vor, um die Nutzung von Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien zu erleichtern:

  • Die Zulassung erfolgt gestützt auf die Vergleichbarkeit für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien: wenn bereits vergleichbare Pflanzen mit vergleichbaren Veränderungen, die mittels neuer Züchtungstechnologien erzeugt wurden, als sicher beurteilt wurden. Auf eine Umweltrisikobeurteilung kann verzichtet werden.
  •  Die Zulassung erfolgt gestützt auf eine Umweltrisikobeurteilung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien: wenn noch keine vergleichbare Pflanze mit vergleichbaren Veränderungen, die mittels neuer Züchtungstechnologien erzeugt wurden, als sicher beurteilt wurde.
  • Zudem müssen zugelassene Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien und Produkte, die solche enthalten, gekennzeichnet und die Warenflüsse getrennt werden. Dies, um die Produktion ohne Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Juli 2025.

SRF 4 Nachrichten, 2.4.2025, 15 Uhr ; 

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