- Erwachsene Personen sollen künftig legal Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen.
- Die zuständige Nationalratskommission hat einen Vorentwurf für ein entsprechendes Spezialgesetz mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen.
- Entstanden ist nun das Bundesgesetz über Cannabisprodukte, das im Sommer in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
Heute sind Anbau, Herstellung, Handel und Konsum von Cannabis in der Schweiz zu nicht medizinischen Zwecken verboten. Bei Erwachsenen wird der Konsum mit einer Ordnungsbusse bestraft, der Besitz einer geringfügigen Menge ist straffrei.
In der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) war unbestritten, dass der Konsum von Cannabis gesellschaftliche Realität ist. Die Kommissionsmehrheit hält die heutige Situation für unbefriedigend und den prohibitiven Ansatz für verfehlt, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste.
Im Zentrum der neu ausgerichteten Cannabispolitik sollen die öffentliche Gesundheit und der Jugendschutz stehen. «Erwachsenen soll ein strikt geregelter Zugang zu Cannabis ermöglicht werden», heisst es in der Mitteilung weiter. Damit der Konsum nicht gefördert wird, sollen Cannabisprodukte nicht gewinnorientiert verkauft und mit einer Lenkungsabgabe belegt werden.
Den Grundsatzentscheid, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren, hatte die zuständige Parlamentskommission bereits vor vier Jahren getroffen. Seit Mitte 2022 beschäftigte sich die Subkommission damit, wie die Initiative umgesetzt und der Umgang mit Cannabis künftig geregelt werden soll.
Zahlreiche Vorschriften
Die Eckwerte hat die SGK-N bereits definiert. So sollen volljährige Personen Cannabis anbauen, kaufen, besitzen und konsumieren dürfen. Es sollen Höchstmengen für den Besitz im privaten und öffentlichen Raum gelten. Eine gewinnorientierte, gewerbliche Produktion soll erlaubt werden. Anbauer und Hersteller müssten strenge Auflagen erfüllen, damit sie vom Bund eine Bewilligung erhalten. Für spezifische Zwecke würde auch der Import oder Export bewilligt.
Es sollen zudem strenge Anforderungen an die Produktqualität gelten. Cannabisprodukte dürften nur neutral, ohne Markenelemente, mit Warnhinweisen und Beipackzettel sowie kindersicher verpackt in den Verkauf. Der Verkauf würde einem staatlichen Monopol unterliegen und soll nicht gewinnorientiert erfolgen. Die gesamte Lieferkette müsste einem digitalen Nachverfolgungssystem unterliegen. Hinzu gesellt sich ein Werbeverbot für Cannabisprodukte, aber auch für Samen und Stecklinge sowie für einschlägiges Zubehör.
Gemäss Kommission müssen Cannabisprodukte mit einer Lenkungsabgabe belegt werden, um den Konsum zu beschränken. Die Abgabe soll vom THC-Gehalt und der Konsumform abhängen. Eine Rückverteilung der Lenkungsabgabe würde über die Krankenversicherung erfolgen. Die Erhebung von Aufsichtsabgabe und Gebühren wäre Kantonsaufgabe. Wer sich dem legalen Markt entzieht, soll im Vergleich zu heute härter bestraft werden. Die Nulltoleranz im Strassenverkehr bleibt unverändert: Wer nachweislich Cannabis konsumiert, soll als fahrunfähig gelten.