Meist dienen sie als Hobbyraum oder Rumpelkammer: die Luftschutzkeller in Schweizer Einfamilienhäusern. Seit rund 20 Jahren müssen bei neuen Häusern keine Schutzräume mehr gebaut werden. Die vorher gebauten Luftschutzkeller aber sind Teil des Zivilschutzkonzepts. Hauseigentümerinnen und -eigentümer müssen sie für den Notfall instand halten.
Doch das soll sich ändern, wie Recherchen von SRF zeigen. Das unveröffentlichte «Konzept Schutzbauten» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz hält fest, dass Schutzräume mit weniger als sieben Plätzen aufgehoben werden sollen. Am Konzept mitgearbeitet haben die Kantone.
Erneuerung lohnt sich nicht
Die Lüftung, genauer das Ventilationsaggregat dieser Luftschutzkeller, müsste eigentlich aus Altersgründen erneuert werden. Doch das Kosten-Nutzen-Verhältnis spreche gegen eine Erneuerung, heisst es im Konzept. Und weiter: «Die in Kleinstschutzräumen installierten Ventilationsaggregate sind bereits über 40 Jahre alt und werden nicht mehr hergestellt. Kleinstschutzräume sollen, wo immer möglich, sukzessive aufgehoben werden.»
Nicht handhabbar für Zivilschutz
Urs Marti bestätigt das Aus für die kleinen Luftschutzräume. Der Präsident der Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Zivilschutz nennt neben der Technik einen weiteren Grund: «Diese Schutzräume sind im Ereignisfall schwierig zu bewirtschaften. Eine solche Vielzahl kann der Zivilschutz gar nicht abdecken.» Bei grösseren Anlagen mit 25 bis 50 Plätzen sei dies deutlich einfacher.
Das Aus für die kleinen Luftschutzkeller in Einfamilienhäusern soll schrittweise kommen. Zuerst erhalten die betroffenen Leute Plätze zugeteilt in grösseren Anlagen. «Erst, wenn genügend Plätze vorhanden sind, kann man auf die kleinen Schutzräume verzichten», sagt Kantonsvertreter Urs Marti. Es werde wohl zusätzliche, grössere Anlagen brauchen. Unter anderem sollen bestehende Kommandoposten und ähnliche Anlagen des Zivilschutzes zu Schutzräumen umfunktioniert werden.
Umsetzung braucht politischen Entscheid
Bund und Kantone haben über ein Jahr lang um das «Konzept Schutzbauten» gefeilscht. Die neue Strategie betrifft allein im Kanton Zürich zum Beispiel rund 16'000, gesamtschweizerisch rund 100’000 Schutzräume in Einfamilienhäusern. Je nach Ausgestaltung braucht es für die Umsetzung die Zustimmung des Bundesrats oder auch des Parlaments.
Andere Hausbesitzer müssen nachrüsten
Das «Konzept Schutzbauten» zieht auch Schlüsse aus dem Ukraine-Krieg: Konkret sollen Schutzräume aus der Zeit vor 1987 auf Kosten der Eigentümer mit Liegestellen und Trocken-WCs nachgerüstet werden. Für diese Anlagen galt bisher eine Ausnahme, weil der Zivilschutz von einer mehrjährigen Vorwarnzeit bei bewaffneten Konflikten ausging.
Weiter wollen Bund und Kantone Ausnahmen von der Schutzraumpflicht für grössere Neubauten streichen. Im Grundsatz sind heute Schutzräume nur bei neuen Überbauungen ab 38 Zimmern vorgeschrieben. Künftig sollen die Behörden in allen Gemeinden ausnahmsweise auch Schutzräume für kleinere Überbauungen vorschreiben dürfen.