Die Rosengartenstrasse ist nicht nur eine der wichtigsten Durchgangsstrassen der Stadt Zürich, sondern auch eine der lautesten. Rund 60'000 Fahrzeuge werden im betroffenen Quartier Wipkingen täglich gezählt, gemäss der Stadt sind rund 3000 Menschen zu hohen Verkehrslärmwerten ausgesetzt.
Um diese Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen, will Zürich den Verkehr auf der Strasse entschleunigen – mit Fussgängerstreifen, Ampeln und vor allem Tempo 30.
Mangelhafte Planung mit grossen Auswirkungen
Diese Pläne sind nun aber vorerst auf Eis gelegt. Die Kantonspolizei Zürich hat das Gesuch der Stadt Zürich nicht bewilligt, wie sie mitteilt. Zahlreiche Gründe würden gegen das Projekt sprechen.
So habe die Stadt etwa die Auswirkungen einer Temposenkung nur mangelhaft abgeklärt. Ein Gutachten, wonach Tempo 30 keinen Kapazitätsabbau zur Folge hätte und sich die Fahrtzeit nur um 28 Sekunden verlängern würde, sei zu wenig präzis.
Zudem hätten neben der Senkung der Höchstgeschwindigkeit auch die baulichen Massnahmen grosse Auswirkungen auf den Verkehr. Die drei Lichtsignalanlagen, die durch Fussgängerstreifen und eine Busschleuse entstünden, würden den Durchfluss der Fahrzeuge beeinträchtigen.
Weiter heisst es in der Verfügung der Polizei, dass durch das Anfahren an den Ampeln auch der Lärm zunehmen würde. Die Stadt hätte zudem im Vorfeld weitere Lärmschutzmassnahmen prüfen müssen und nicht isoliert eine Reduktion des Tempos in Betracht ziehen sollen.
Die Stadt rekurriert gegen den Entscheid
Die Stadt Zürich hatte sich stets auf den Standpunkt gestellt, dass sie für die geplanten Massnahmen auf der Rosengartenstrasse keine Zustimmung der Kantonspolizei benötige. Die Verkehrsanordnung sei eine Sofortmassnahme, um den Strassenlärm zu reduzieren. Die Polizei jedoch hält fest, dass es bei Verkehrsanordnungen mit Auswirkungen über die Stadtgrenzen hinaus ihr Einverständnis brauche. Und dies sei hier der Fall.
Der Entscheid der Kantonspolizei ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Zürich hat 30 Tage Zeit, einen Rekurs gegen diese Verfügung bei der kantonalen Sicherheitsdirektion einzureichen. Und sie wird diese Möglichkeit, wie es auf Anfrage heisst, auch wahrnehmen.