- Albert Rösti hat in Bern einen Plan zur Revision der Postverordnung präsentiert. Sie will der Post längere Zügel lassen.
- Künftig sollen nur noch 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zugestellt werden müssen.
- Auch die Verpflichtung, jedes ganzjährig bewohnte Haus mit Post zu versorgen, soll fallen.
- Die Massnahmen dürften die Post bis 2026 um bis zu 45 Millionen Franken im Jahr entlasten.
Immer weniger analog, immer mehr digital: Die Briefmenge der Post ist laut Bundesrat in den letzten zehn Jahren um ein Drittel zurückgegangen. Die Anzahl der Bareinzahlungen am Schalter ist gar um fast zwei Drittel eingebrochen. Bis 2030 rechnet die Post mit einer weiteren Verringerung des Briefvolumens um rund 30 Prozent. Die Bareinzahlungen könnten gar um 80 Prozent abnehmen.
Die Regierung will vor diesem Hintergrund eine Revision der Postverordnung, wie Bundesrat Albert Rösti an einer Medienkonferenz in Bern sagte. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll hierzu eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Bundesrat Ende Februar 2025 unterbreiten.
Flexiblere Zustellung und nicht mehr in jedes Haus
Der Bundesrat will der Post künftig mehr Zeit für die Zustellung lassen: Im Unterschied zu heute, wo 97 Prozent der Briefe und 95 Prozent der Pakete pünktlich ankommen müssen, müsste die Post noch mindestens 90 Prozent der Briefe und Pakete fristgerecht zustellen.
Weiter bleibt die Zustellung in ganzjährig bewohnte Siedlungen, die durch fünf ganzjährig bewohnte Häuser definiert wird, bestehen. Allerdings würde die 2021 in Kraft getretene Verpflichtung zur Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser aufgehoben. Dies würde rund 60'000 von 1.08 Millionen Haushalten betreffen.
Die Begründung liegt bei dem hohen Aufwand. Sie zwinge die Post zu Investitionen in eine überdimensionierte Infrastruktur, die nur in Ausnahmefällen ausgelastet sei, so Rösti.
Die Qualität der Post wird nicht abnehmen, das ist mir wichtig.
Albert Rösti betont, dass ihm die Post am Herzen liege. Sie verkörpere den Service Public in der Schweiz. Deshalb hält er fest: «Die Qualität der Post wird nicht abnehmen, das ist mir wichtig.»
Auf die Frage, ob die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ein deutlicher Abbau wären, sagt Rösti: «Ich betrachte dieses Paket insgesamt als Leistungsausbau.» Er verweist hierzu insbesondere auf den «digitalen Brief». Zudem ist für Rösti klar: «Wir dürfen einfach nicht mehr Dienstleistungen und Strukturen aufrechterhalten, die nicht mehr genutzt werden.»
Der «digitale Brief»
«Die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen haben sich durch die Digitalisierung verändert», so der Bundesrat. Diese Entwicklung werde in der heutigen Postgesetzgebung zu wenig berücksichtigt.
Deshalb soll künftig der «digitale Brief» zur Grundversorgung gehören. Die Nutzung dieses Angebots ist freiwillig. Bereits jetzt bietet die Post das Versenden von Briefen, Postkarten und Flyern online an – vom Drucken und Verpacken der Briefe und Postkarten bis zur Übermittlung und Zustellung.
Der digitale Zahlungsverkehr ist laut Rösti weit fortgeschritten. «Da Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle spielt, will der Bundesrat aber an analogen Barzahlungen festhalten.» Künftig soll das Zahlungsverkehrskonto aber auch ein Online-Zahlungsmittel, etwa eine Debitkarte oder eine Bezahl-App, und einen Internetzahlungsverkehr enthalten.