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Öffnung der Restaurants Das müssen Sie wissen

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Branchenverband Gastrosuisse stellt Corona-Konzept vor
aus Echo der Zeit vom 05.05.2020. Bild: Keystone
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Am Montag werden in der Schweiz die Restaurants wieder geöffnet. Klar ist, es wird nicht mehr gleich gemütlich wie vor der Coronakrise. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen? Eine Gästegruppe umfasst maximal vier Personen oder eine Familie, das heisst Eltern mit Kindern.

Wie gross darf eine Familie mit Kindern sein und wie alt dürfen die Kinder sein? Eine Familie kann aus mehr als vier Personen bestehen. Das Alter der Kinder ist nicht definiert. Die Ausnahmeregelung soll ermöglichen, dass Familien mit ihren Kindern, die im gleichen Haushalt leben, am gleichen Tisch sitzen können

Dürfen weitere Gäste zugesetzt werden, um den Tisch aufzufüllen? Nein, Gästegruppen dürfen nicht vermischt werden.

Müssen die vier Personen einer Gästegruppe aus dem gleichem Haushalt sein? Nein. Die Personen müssen jedoch gemeinsam im Restaurant eintreffen und an einem Tisch sitzen.

Wie genau ist der Mindestabstand zwischen Gästegruppen definiert?

Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von zwei Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden.

Muss der 2-Meter-Abstand auch innerhalb der Gästegruppe eingehalten werden oder müssen Trennwände oder Schutzfolien eingebaut werden? Nein, der Mindestabstand innerhalb der Gästegruppe muss nicht eingehalten werden.

Sind auch Abstände kleiner als zwei Meter möglich? Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.

Sind Stehtische erlaubt? Nein, Stehplätze sind nicht zugelassen.

Muss das Servicepersonal eine Maske tragen? Im Service wird der Abstand von zwei Metern regelmässig unterschritten, das Tragen einer Hygienemaske (z. B. chirurgische Masken, OP Masken) wird daher dringend empfohlen. Es besteht jedoch keine Tragepflicht.

Muss der Gast sein eigenes Besteck mitbringen? Nein. Das Servicepersonal ist im hygienischen Umgang mit Geschirr und im Service geschult. Vor Tische eindecken, Servietten falten oder Besteck polieren, müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Besteck und Geschirr sind auch bei Nichtbenutzung im Geschirrspüler zu reinigen. Spülvorgänge sind bei Temperaturen von über 60 °C durchzuführen.

Warum sollen die Kontaktdaten erfasst werden? Die freiwillige Angabe der Kontaktdaten ist wichtig, um ein Contact Tracing zu ermöglichen, sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Servicebereich erkranken. Die Gäste haben die Möglichkeit, Vorname, Nachname und Telefonnummer anzugeben, damit sie im Bedarfsfall vom kantonsärztlichen Dienst kontaktiert werden können. Beim Service wird die Minimaldistanz von zwei Metern regelmässig unterschritten und eine Übertragung des Virus ist möglich. Es ist im Interesse der Gäste, ihre Kontaktdaten anzugeben.

Wie wird der Datenschutz beim Erfassen der Kontaktdaten gewährleistet?

Der Datenschutz wird durch das Datenschutzgesetz des Bundes gewährleistet. Die Daten dürfen ausschliesslich für den angegebenen Zweck gesammelt werden. Fällt der Zweck, zu dem sie gesammelt wurden, weg, sind sie zu vernichten.

Darf eine Person, die 67 Jahre alt ist, im Service arbeiten? Ja. Dabei müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitsplatz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist so auszugestalten, dass ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel im Service, müssen angemessene Schutzmassnahmen ergriffen werden.

Dürfen Cafés, Bars und Pubs geöffnet werden? Ja. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für Restaurationsbetriebe.

(Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV)

Echo der Zeit, 5.5.2020, 18 Uhr ; 

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