- Die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar.
- Die 2G-(plus-)Regeln gelten vorerst bis Ende März.
- Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf neun Monate verkürzt.
Die Landesregierung folgte mit ihren gefassten Beschlüssen den meisten Kantonen, Parteien und Verbänden. Diese hatten in der Konsultation die Verlängerung der bestehenden Massnahmen mehrheitlich begrüsst, Verschärfungen jedoch abgelehnt. Zahlreiche Kantonsregierungen wollten die geltenden Regelungen nur bis Ende Februar verlängern.
Kompromiss-Lösung
Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. Dieses Regime ist seit Mitte Dezember in Kraft und war bisher bis am 24. Januar befristet.
Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen hatten in der Konsultation einen schärferen Kurs gefordert. Der Bundesrat verzichtete nun aber beispielsweise auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen sowie eine Verschärfung der Maskenpflicht an Grossveranstaltungen und bei Menschenansammlungen im Freien.
Lockerungen werden angepeilt
Die befürchtete Explosion der Hospitalisationszahlen wegen der Omikron-Welle ist bisher ausgeblieben. Für eine Entwarnung ist es nach Einschätzung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) allerdings zu früh.
Die Corona-Pandemie ist nicht fertig.
Dennoch geht der Trend eher in Richtung mildere Massnahmen: «Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt.» Bereits am 2. Februar wird die Regierung über mögliche verschiedene Lockerungen diskutieren.
Erleichterte Einreisebestimmungen
Trotz konfuser Lage beschloss der Bundesrat bereits kleinere Lockerungen. So müssen geimpfte und genesene Personen ab dem kommenden Samstag vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests mehr vorweisen. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt gleichzeitig die Pflicht eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise. Das Einreiseformular muss neu nur noch von Personen ausgefüllt werden, die mit dem Flugzeug oder mit Fernverkehrsbussen in die Schweiz reisen.
Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben. Zuletzt bestand diese Pflicht noch für Diskotheken und bestimmte Veranstaltungen.
Wir stellen fest, dass sich die Situation sehr schnell entwickelt.
Den Kantonen wird empfohlen, das Testen von Risikopersonen sowie wiederkehrende Tests in Gesundheitsinstitutionen und kritischen Infrastrukturen zu priorisieren. Das Testen von symptomatischen Personen soll auch mit Antigen-Schnelltests möglich sein.
Um die PCR-Testkapazitäten zusätzlich zu entlasten, führt ab dem 24. Januar vorübergehend auch ein positiver Antigen-Schnelltest zu einem Schweizer Zertifikat für Genesene. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.
Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.