Fast 600 Seiten dick ist der Bericht, den die Parlamentarische Untersuchungskommission zum CS-Debakel verfasst und Mitte Dezember der Öffentlichkeit präsentiert hat.
Die PUK hat für diesen Bericht über 60 Personen angehört. Bei all diesen Anhörungen durfte ein Bundesrat beziehungsweise ein Vertreter mithören. In diesem Fall war es Karin Keller-Sutter. So will es das Parlamentsgesetz.
Kritik an der Untersuchung
Das stört PUK-Vizepräsidentin Franziska Ryser: «Vor der PUK muss man ehrlich, offen und transparent die Wahrheit sagen können. Und wenn die eigene Departementschefin oder eine Kollegin aus dem Bundesrat mithört, dann kann das zu einem Interessenskonflikt führen.» Das könne es der PUK schwieriger machen, allfällige Missstände ans Licht zu bringen.
Es ist nicht förderlich für das Vertrauen im Bundesrat, wenn ein Bundesrat entscheiden kann, welche Informationen er den anderen weitergibt.
Zudem sei es nicht gut fürs Vertrauen im Bundesrat, wenn ein Mitglied über sämtliche Anhörungen Bescheid weiss und damit einen Wissensvorsprung gegenüber den anderen Bundesräten hat.
«Wir wissen nicht, welche Informationen dieses Bundesratsmitglied in den Gesamtbundesrat gebracht hat. Es ist aber sicher nicht förderlich für das Vertrauen im Bundesrat, wenn ein Bundesrat mehr weiss und entscheiden kann, welche Informationen er den anderen weitergibt», so Ryser.
Parlamentarische Initiative eingereicht
Die Parlamentarische Untersuchungskommission will die Rechte des Bundesrats deshalb einschränken und hat dazu eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Sollte wieder einmal eine PUK eingesetzt werden, soll der Bundesrat bei den Anhörungen nicht mehr dabei sein und alle Unterlagen lesen dürfen.
Andreas Glaser, Professor für Staatsrecht an der Universität Zürich, findet diese Forderung zielführend. Sie trage dazu bei, dass das Parlament seine Oberaufsicht gegenüber der Verwaltung und dem Bundesrat noch besser wahrnehmen könne.
Als Kompromiss wollte man dem Bundesrat gewisse Rechte vorbehalten, aber diese Rechte sind heute aus der Zeit gefallen.
Zudem sei der entsprechende Gesetzesartikel veraltet: «Diese Rechte stammen noch aus den 1960er-Jahren, als man zum ersten Mal überlegte, eine Parlamentarische Untersuchungskommission zu bilden. Dies war damals ein grosser Schritt. Als Kompromiss wollte man dem Bundesrat noch gewisse Rechte vorbehalten, aber diese Rechte sind heute aus der Zeit gefallen», so Glaser.
Der Bundesrat selbst nimmt zu den Forderungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission zu einem späteren Zeitpunkt Stellung. Damit seine Rechte tatsächlich beschnitten werden, braucht es die Zustimmung des Parlaments. Diese gilt als wahrscheinlich. Einer weiteren PUK würde dies die Arbeit wohl erleichtern.