- Jeder und jede in der Schweiz soll künftig gratis ein elektronisches Patientendossier bekommen.
- Alle Anbieter von Gesundheitsleistungen sollen elektronische Dossiers für Patienten und Patientinnen führen müssen.
- So will es der Bundesrat.
Er hat deshalb die Revision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier (EPD) bis zum 19. Oktober in eine Vernehmlassung geschickt. Seit 2022 können zwar alle in der Schweiz ein elektronisches Patientendossier eröffnen lassen, doch nur knapp 20'000 Personen taten dies bis Mitte April 2023.
«Nicht so weit, wie wir gerne wären»
83 Prozent dieser Dossiers wurden in der Westschweiz eröffnet – dort sind die Arbeiten weiter vorangeschritten. 14 Prozent der EPD wurden in den deutschsprachigen Landesteilen und drei Prozent im Tessin eröffnet. Männer entschieden sich etwas häufiger für ein elektronisches Patientendossier als Frauen.
«Wir sind nicht so weit, wie wir gerne wären», räumte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien ein. Gründe dafür seien das dezentrale Modell, fehlende Sanktionen für stationäre Versorger, die trotz Pflicht keine EPD führten, die Zertifizierung der Stammgemeinschaften und die Pandemie.
Für eine effiziente Arbeit im Gesundheitswesen sei das elektronische Patientendossier unverzichtbar, sagte Berset. Auch komme das EPD der Sicherheit der Patientinnen und Patienten zugute.
Pflicht für ambulante Versorger
Für alle in der Schweiz lebenden Grundversicherten soll das EPD gratis und automatisch erstellt werden. Der Bundesrat schlägt ein Opt-Out-Modell vor: Wer kein elektronisches Dossier möchte, muss beim Wohnsitzkanton Widerspruch anmelden.
Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime müssen schon heute elektronische Patientendossiers führen. Neu soll diese Pflicht für alle Leistungserbringer gelten, also etwa auch für Arztpraxen und Apotheken. Sie alle müssen sich einem der derzeit acht zertifizierten Anbieter anschliessen.
Im EPD sollen alle für die Behandlung relevanten Informationen abgelegt werden und jederzeit abrufbar sein. Einträge vornehmen können sowohl Gesundheitsfachleute als auch Patientinnen und Patienten. Diese sollen entscheiden, wer ihr Dossier einsehen darf.
Bund und Kantone teilen Aufgaben
Wer auf das Dossier zugreift, soll sich mit Zwei-Faktor-Authentifizierung anmelden müssen. Die Namen aller, die Unterlagen eingesehen haben, und die Daten, an denen Informationen abgerufen oder neue Dokumente abgespeichert worden sind, werden vermerkt. Die Daten im EPD sollen verschlüsselt gespeichert und von im Inland ansässigen Unternehmen aufbewahrt werden.
Gesetzlich verankern will der Bundesrat auch die Aufgabenteilung rund um das EPD sowie die Finanzierung. Der Bund koordiniert und kommt für Weiterentwicklungen des EPD auf. Die Finanzierung der Anbieter hingegen soll Sache der Kantone sein.
Zwei Etappen
Ein Anliegen ist dem Bundesrat auch der Datenschutz. Die schon heute geltenden Sicherheitsstandards für das EPD will er im Gesetz verankern und so auch rechtlich durchsetzen können.
Die Vorlage, die sich nun in der Vernehmlassung befindet, ist die zweite von zwei Revisionsetappen. Mit der ersten soll übergangsweise die Finanzierung der Stammgemeinschaften geregelt werden, die schon elektronische Dossiers anbieten.
Nach der Sommerpause wolle der Bundesrat über diese erste Etappe entscheiden, kündigte Berset an. Die Beschlüsse sollen gelten, bis in ein paar Jahren die nun geplante Überarbeitung des EPD-Gesetzes in Kraft tritt.