- Rund 2000 Bauarbeiter mehrerer Deutschschweizer Kantone haben am Freitag gestreikt und in Zürich demonstriert.
- Sie wehren sich gegen überzogene Forderungen der Baumeister und einen immer höheren Druck auf der Baustelle.
- Der Baumeisterverband will wegen der Proteste das nationale Schiedsgericht anrufen.
Die Aktion in Zürich war Teil einer landesweiten Protestwelle im Rahmen der Neuverhandlungen des Landesmantelvertrages (LMV). Der Demonstrationszug führte die Bauarbeiter zum Hauptsitz der Baumeister in Zürich.
Die Unia und ein Keystone-SDA-Journalist vor Ort schätzten die Zahl der Protestierenden auf rund 2000. «Seit sechs Uhr stehen Baustellen überall im Kanton Zürich still», teilte die Gewerkschaft Unia mit.
Die «überrissenen Forderungen» der Baumeister, die 12-Stunden-Arbeitstage und 58-Stunden-Wochen ermöglichen sollen, hätten seit Mitte Oktober insgesamt 15’000 Bauarbeiter auf die Strassen der Schweiz getrieben, schrieben die Gewerkschaften Syna und Unia in einer Mitteilung.
Baumeister wenden sich an Schiedsgericht
Der Baumeisterverband ist indes der Ansicht, dass der Streik gegen die Friedenspflicht verstosse, da er zu einem Zeitpunkt stattfindet, an dem die siebte Verhandlungsrunde zwischen den Sozialpartnern noch aussteht.
An der zweitägigen Delegiertenversammlung in Lugano wurde beschlossen, den Verband zu beauftragen, den «mehrfachen Vertragsbruch der Friedenspflicht» vor das nationale Schiedsgericht zu bringen. Die Delegierten hätten die Streiks und Proteste scharf verurteilt, hiess es in der Mitteilung.
Der Grund für die landesweite Mobilisierung ist die Erneuerung des Landesmantelvertrags. Dieser läuft Ende Jahr ab. Trotz sechs Verhandlungsrunden haben sich die Sozialpartner noch immer nicht einigen können. Ein Scheitern würde zu einem vertragslosen Zustand führen.
Der Verband hatte schon vor Beginn der Verhandlungen öffentlich verkündet, einen vertragslosen Zustand in Kauf zu nehmen, um seine Ziele zu erreichen. Er forderte in einer Mitteilung die Gewerkschaften auf, am Verhandlungstisch am Montag, 14. November Hand zu bieten für Lösungen.
Bei Löhnen besteht Spielraum
Laut dem Verband besteht bei den Löhnen Spielraum für Erhöhungen. Der genaue Umfang hänge davon ab, ob die Gewerkschaften Hand bieten würden «zu einer Modernisierung des LMV».
Die sechsmonatige Kündigungsfrist für ältere Arbeitnehmer bleibe unverändert, ihre Zuteilung in bestehende Lohnklassen ebenfalls. Die Anzahl Stunden pro Jahr (2112) und Woche (maximal 48) sollen unverändert bleiben, wie es weiter hiess.
Diese Woche war es bereits in der Westschweiz zu Protesten mit Tausenden Bauarbeitern gekommen. Angefangen hatten die Protesttage Mitte Oktober im Tessin. Es folgte die Nordwestschweiz am 1. November.