- Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag einen Taubenzüchter zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
- Der Mann hatte mehrere Falken mit präparierten «Kamikazetauben» vergiftet, nachdem die Falken seine Tauben angegriffen hatten.
- Der 51-jährige Mann gab seine Taten zu und wurde unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig gesprochen.
Es ist ein ungewöhnlicher Fall, den das Basler Strafgericht in den letzten Tagen zu verhandeln hatte. In den Jahren 2019 und 2020 wurden mehrere geschützte Wanderfalken vergiftet.
Wie sich später herausstellte, wurden die Vögel mit hochgiftigem Pestizid getötet. Verantwortlich: Ein Taubenzüchter, dessen Vögel immer wieder von den Falken angegriffen wurden.
Ich liebe alle Vögel, nicht nur meine.
Schon kurz nach Prozessbeginn gab der Mann seine Taten zu. Er gestand, sogenannte «Kamikazetauben» mit hochgiftigem Pestizid gegen die Greifvögel präpariert zu haben.
Bekannter brachte ihn auf die Giftidee
«Ich habe überhaupt nicht über die Folgen nachgedacht – es tut mir sehr leid», sagte der vorbestrafte Bauarbeiter vor Gericht und ergänzte: «Ich liebe alle Vögel, nicht nur meine.» Ein Bekannter habe ihn auf die Idee gebracht, mehrmals Tauben mit dem giftigen Stoff Carbofuran im Nackenbereich zu bestreichen.
Gemäss Staatsanwaltschaft starben in den Jahren 2020 und 2021 mindestens sechs Wanderfalken und zwei Mäusebussarde in Basel an der vergifteten Beute. Dabei verendeten auch die Jungtiere der Falken, nachdem sie mit dem Köder gefüttert wurden.
Wanderfalken sind geschützt
Wanderfalken stehen auf der roten Liste der gefährdeten Arten des Bundes. Das sei ihm nicht bekannt gewesen, sagte der Taubenhalter. Die Vorwürfe gab er aber vollumfänglich zu. Einzig unklar ist nach seinen Aussagen, ob er zwei- oder viermal zur Tat schritt und die Tauben präparierte, was aber sowohl aus der Sicht der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung nicht erheblich ist.
Der Verteidiger plädierte im Prozess für eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 18 Monaten. Er schlug vor, dass das Gericht auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe prüfen könne und wies darauf hin, dass der Beschuldigte ein vollumfängliches Geständnis abgelegt habe. «Es braucht viel, dass jemand so etwas aussagt – das habe ich als Verteidiger selten erlebt», sagte der Anwalt.