Darum geht es: Der landesweit bekannte Strafgefangene Brian steht einmal mehr vor Gericht verantworten, dieses Mal am Bezirksgericht Dielsdorf. Angeklagt ist er wegen rund 30 Delikten. Diese soll er zwischen November 2018 und Juni 2022 in der Strafanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf begangen haben.
Das wird Brian vorgeworfen: Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Gefängnismitarbeiter und Mithäftlinge angegriffen. Am schwersten wiege ein Vorfall, bei dem Brian eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen habe. Dieser sei oberhalb des Auges verletzt worden. Daneben geht es auch um Fälle einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigungen sowie Drohung und Gewalt gegen Behörden und Beamte.
Das fordert die Staatsanwaltschaft: Der zuständige Staatsanwalt hat vor Bezirksgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von neun Jahren und sieben Monaten gefordert. Von einer Verwahrung sei jedoch abzusehen. Es gehe auch um Brians Zukunft, sagte der Staatsanwalt weiter. Darum, ob er bald in Freiheit komme. Zwei Drittel der Strafe habe er bereits abgesessen.
Deshalb ist Brian selbst am Prozess nicht dabei: Der 28-jährige Brian hatte letzte Woche ein Gesuch um Dispensation gestellt. Er hatte also darum gebeten, dass er nicht vor Ort am Prozess teilnehmen muss. Das Bezirksgericht Dielsdorf hat dies bewilligt. Das heisst, eine Befragung zu seiner Person und zu den Delikten findet nicht statt.
Das sagen Gutachter: Ein Gutachter, der die Haftbedingungen von Brian im Auftrag des Zürcher Obergerichts untersucht hat, kritisierte am ersten Prozesstag den Justizvollzug. Demnach hätten die Haftbedingungen das aggressive Verhalten von Brian verschärft. So befand sich der Angeklagte etwa dreieinhalb Jahre in Einzelhaft, was gegen Menschenrecht verstosse. Erlaubt wären 15 Tage.
Ein weiterer Gutachter ging der Frage nach, ob eine Freilassung von Brian verantwortbar wäre. Auf der einen Seite habe Brian eine Persönlichkeitsstörung. Wenn etwas nicht nach seinem Plan laufe, reagiere er noch immer impulsiv.
Auf der anderen Seite attestiere ihm ein Führungsbericht aus dem Gefängnis Zürich, wo sich Brian aktuell befindet, ein angepasstes und höfliches Verhalten. Insgesamt bestehe bei Brian eine Rückfallgefahr, so der Gutachter. Wie gross diese sei, könne er jedoch nicht sagen. Eine Entlassung sei «ein grosses Experiment».
Das sagen die Verteidiger: Brian sei freizusprechen, forderten seine Anwälte. Ihr Mandant habe lediglich auf die Bedingungen reagiert, auf die jahrelange Isolationshaft und auf rassistische und bösartige Behandlung. Für seine Zeit im «Horror-Knast» soll Brian finanziell entschädigt werden. Im Raum steht eine Geldforderung von 50 000 bis rund zwei Millionen Franken.
So geht es nun weiter: Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage. Das Urteil mitsamt Strafmass wird am 8. November verkündet.