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Pyrotechnik aus dem Ausland Aufgepasst beim Import von Feuerwerk

  • Feuerwerk, das maximal 2.5 Kilogramm schwer ist und in der Schweiz erlaubt ist, darf aus dem Ausland importiert werden. Böller, Kracher und Petarden sind grundsätzlich untersagt.
  • Um schwerere Feuerwerkskörper in die Schweiz einzuführen, braucht man eine Bewilligung des Bundesamtes für Polizei.
  • Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz führen zu einer Anzeige.

Bei der Einfuhr von Feuerwerk in die Schweiz ist Vorsicht geboten. Grundsätzlich darf man pro Person nicht mehr als 2.5 Kilogramm pyrotechnische Gegenstände ohne Bewilligung einführen, wenn sie zum Vergnügen gedacht sind und in der Schweiz erlaubt sind.

Allerdings unterliegen die Einfuhr von Feuerwerk und das Abbrennen verschiedenen Regeln. Was eingeführt werden darf, darf nicht automatisch auch abgebrannt werden, dazu sind die lokalen und kantonalen Verfügungen zu beachten. Bei Trockenheit zum Beispiel können Behörden Feuerwerksverbote erlassen.

Importverbot für Kracher, Böller und Petarden und «Ladycrackers»

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Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert (wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden), ist zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen.

Weiter zur Einfuhr verboten sind «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter (1/8 Zoll) aufweisen. Vor dem Kauf und der Einfuhr in die Schweiz wird empfohlen, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Wenn bei jemandem an der Grenze verbotene Feuerwerkskörper gefunden werden oder wenn die benötigte Einfuhrbewilligung fehlt, werden die Produkte sichergestellt.

Wie sind genau die Vorschriften?

SRF 4 News, 17.07.2024, 12 Uhr ; 

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