Die EU-Staaten fordern den Bundesrat dazu auf, sich hinter das ausgehandelte institutionelle Rahmenabkommen zu stellen und dieses nach der Konsultation im Frühling 2019 ans Parlament zu überweisen.
Man «bedaure sehr», dass der Bundesrat das Rahmenabkommen nicht schon im Dezember 2018 gutgeheissen habe, heisst es in einem Entwurf der EU-Schlussfolgerungen zur Schweiz weiter. Diese liegen der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Im Dezember hatten sich die Unterhändler der Schweiz und der EU auf einem Entwurf des institutionellen Rahmenabkommens geeinigt. Der Bundesrat wollte diesem jedoch noch nicht zustimmen. Zuerst müsse dieser in die interne Konsultation.
EU-Kommission wird gestützt
Im Entwurf der EU-Schlussfolgerungen heisst es nun, der Abschluss eines Rahmenabkommen sei «die Voraussetzung für die EU, um künftige Abkommen mit der Schweiz abzuschliessen», die den Zugang zum Binnenmarkt ermöglichten. Ausserdem sei es auch «ein wichtiges Element bei der Entscheidung» über die Weiterentwicklung beim gegenseitigen Marktzugang.
Mit dieser Bemerkung dürften die EU-Staaten auf die Äusserungen von EU-Kommissar Johannes Hahn im vergangenen Dezember anspielen. Damals machte Hahn deutlich, dass künftig ohne Rahmenabkommen auch bestehende Abkommen nicht mehr einfach aktualisiert würden. Später tauchte zudem eine EU-interne Weisung auf, in der diese Haltung explizit nochmals festgehalten ist.
Kritik an flankierenden Massnahmen
Zudem wird die Schweiz – wie schon oft – bei der Personenfreizügigkeit kritisiert. Die EU-Staaten fordern Bern dazu auf, die relevanten EU-Regeln zu übernehmen – vor allem im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmenden.
Ausserdem verlangen sie «die Aufhebung oder die Anpassung der flankierenden Massnahmen», welche die Schweiz «von EU-Wirtschaftsteilnehmern verlangt, die eine Dienstleistung auf ihrem Territorium erbringen», heisst es weiter.
Lob hingegen gibt es für die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Die Schweiz habe die Initiative «in einer mit den Rechten der EU-Bürger unter dem Personenfreizügigkeitsabkommen kompatiblen Art und Weise» umgesetzt.
Neuer Kohäsionsbeitrag erwartet
Positiv nehmen die EU-Staaten in dem Entwurf zudem zur Kenntnis, dass der Bundesrat am 28. September 2018 grünes Licht für einen neuen Kohäsionsbeitrag gegeben hat.
Dieser sei ein «integraler Teil der gesamten Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz». Man erwarte nun eine «schnelle und bedingungslose Annahme der Vorlage durch das Parlament».
In der Schweiz hingegen wollen die zuständigen Parlamentarskommissionen die Zahlung der Kohäsionsmilliarde an die Bedingung knüpfen, dass die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
Grünes Licht der Europaminister
Der Entwurf dieser Schlussfolgerungen soll laut Traktandenliste am Mittwoch ohne Diskussionen von den EU-Botschaftern akzeptiert werden. Am kommenden Dienstag sollen dann die Europaminister an ihren Treffen die Schlussfolgerungen gutheissen.
Alle zwei Jahre zieht die EU üblicherweise im Dezember in Form von Schlussfolgerungen Bilanz über ihre Beziehung zu den vier Efta-Staaten. Im Dezember 2018 wäre es wieder so weit gewesen, doch der Schweizer Teil musste wegen den Verhandlungen zum Rahmenabkommen verschoben werden.