- Die geplanten Lockerungen bei den Strafen für Raser stehen auf der Kippe.
- Der Nationalrat hat am Dienstag einstimmig beschlossen, die Gefängnisstrafe doch nicht aufzuheben.
- Damit will er der Stiftung Roadcross entgegenkommen, die mit dem Referendum gedroht hat.
Auf Antrag der vorberatenden Kommission beschloss der Nationalrat stillschweigend, dass ein Raserdelikt wie heute grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft werden soll.
Nur wenn das Tempo aus «achtenswerten Gründen» überschritten wurde, oder die Person noch keinen Eintrag im Strafregister wegen Verletzung von Verkehrsregeln hat, sollen Richterinnen und Richter statt der Gefängnisstrafe eine Geldstrafe aussprechen können.
Räte suchen Kompromiss
Die Räte waren sich eigentlich einig, dass Raserinnen und Raser nicht mehr zwingend ein Jahr ins Gefängnis müssen, sondern auch Geldstrafen möglich sein sollen. Weil aber die Stiftung Roadcross, die Betroffene von Verkehrsunfällen betreut, mit dem Referendum gegen die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes gedroht hat, schlugen die Verkehrskommissionen einen Kompromiss vor.
Für die Mehrheit in der Kommission sei klar gewesen, dass man bei den härteren Strafen bleiben, aber es ein «Zwischending» geben solle, sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Im Rat gab es denn auch keine Diskussion darüber.
Daneben entschied der Nationalrat, dass die Mindestdauer für einen Führerausweisentzug eines Rasers bei mindestens 24 Monaten bleiben soll. Eine Unterschreitung soll möglich sein, wenn auch die Mindestfreiheitsstrafe unterschritten würde. Die Räte hatten eigentlich beschlossen, die Dauer zu halbieren.
Am Donnerstag diskutiert der Ständerat über den Kompromiss. Seine vorberatende Kommission stimmte dem Kompromissvorschlag bereits zu.