Wer seine Drohne legal in den Himmel steigen lassen will, muss sich beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL melden. Der Bund hat zu Beginn des Jahres eine Registrierungspflicht für Besitzerinnen und Besitzer von Drohnen, die über 250 Gramm wiegen, beziehungsweise mit Sensoren wie einem Mikrofon oder einer Kamera ausgestattet sind, eingeführt.
Für alle Drohnen über 250 Gramm braucht es zudem einen Führerschein, der meist online erlangt werden kann. Mit dieser Regelung will der Bund Drohnenflüge besser kontrollieren. Nach Angaben des BAZL haben sich bisher rund 54'000 Privatpersonen registriert.
Dazu kämen etwa 1700 Firmen, die Drohnen kommerziell nutzen würden, sagt die Leiterin der zuständigen Sektion beim BAZL, Sandra Bodmer. Das Bundesamt ist zufrieden mit diesen Zahlen.
Vermutlich über 100'000 Drohnenpiloten
Die Anzahl der Registrierungen würde weiterhin ansteigen, sagt Bodmer. «Gerade zu Beginn des Jahres ist die Kurve steil nach oben gegangen.» Die Bereitschaft zur Anmeldung sei vorhanden. Allerdings habe es auch Anfragen von Personen gegeben, die nicht gewusst hätten, wo sie sich registrieren müssten, aber betont hätten, dass sie legal unterwegs sein möchten, so Bodmer.
Wie viele Menschen in der Schweiz Drohnen fliegen lassen, ist nicht genau klar. 2021 hat das BAZL in einem Bericht die Anzahl Drohnenpiloten auf rund 100'000 geschätzt – Tendenz steigend. Das dürfte heissen, dass sich erst rund die Hälfte der Drohnenpiloten beim Bund gemeldet hat.
Das Online-Portal des BAZL
Der Präsident des Verbands ziviler Drohnen, Dominik Peter, glaubt, dass gerade in touristischen Gebieten die Registrierungspflicht nicht eingehalten wird. Etwa auf dem Jungfraujoch, wo aufgrund des Hochgebirgsflugplatzes ein Flugverbot gelte, oder in Interlaken im Berner Oberland, wo die Rega eine Basis betreibe.
Wenn alle Drohnen gekennzeichnet wären, gäbe es etwas mehr Kontrolle, sagt Peter. Abgestürzte Drohnen könnten der Pilotin oder dem Piloten zugeordnet werden, und die Person wird gebüsst, wenn sie gegen die Regeln verstösst. Es gibt also noch Luft nach oben in Sachen Regulierung von Drohnenflügen.