- Zwei Drittel der Jungwölfe des Rügiul-Rudels in Südbünden dürfen getötet werden.
- Es handelt sich um eine Verfügung, die im Dezember 2023 von Naturschutzorganisationen gestoppt wurde.
- Diese üben Kritik am neuen Entscheid.
Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz beantragten damals vor dem Bundesverwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung. So hätten die Behörden mit der Abschussverfügung jede Verhältnismässigkeit missachtet und die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald ignoriert.
Freigabe zum Abschuss
Nun hat das zuständige Departement im kantonalen Amtsblatt über die Freigabe zum Abschuss informiert. Bis zum 31. Januar dürfen bis zu zwei Drittel der Jungwölfe getötet werden.
Dabei soll ein Lerneffekt erzielt werden: Die Wölfe sollen möglichst nahe an Nutztierherden, Siedlungen oder von Menschen stark genutzten Anlagen geschossen werden. Abschüsse an Orten, wo ein solcher Lerneffekt ausbleibt, sollen vermieden werden.
Kritik von Naturschutzorganisation
Dass die Behörden die Wölfe doch zum Abschuss freigegeben haben, obwohl die Einsprache der Naturschutzorganisationen noch vor dem Verwaltungsgericht Graubünden hängig ist, sei «recht stossend», sagte Armando Lenz von Pro Natura Graubünden gegenüber Keystone-SDA. Der Kanton müsse sich an das Gesetz halten. Dass man nun aber alle Rudel regulieren wolle, unabhängig davon, ob es überhaupt Nutztierrisse gab, sei gesetzlich nicht gedeckt.