Rund 60'000 Menschen sind bisher aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet, wo sie den Schutzstatus S erhalten. Dieser geht von einer Rückkehr in die Heimat aus, sobald der Krieg vorbei ist.
Deshalb hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK für die ersten sechs Monate nach Kriegsausbruch spezielle Regeln für den Bezug von Sozialhilfe beschlossen.
Vermögen Schutzbedürftiger wird künftig berücksichtigt
Bei Menschen aus der Ukraine werden Vermögenswerte wie Schmuck, Autos, aber auch Bankvermögen oder Liegenschaften in der Heimat nicht berücksichtigt bei der Berechnung, ob Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Dies im Unterschied zu vorläufig Aufgenommenen aus anderen Ländern. Auch vermögende Ukrainerinnen und Ukrainer konnten also bisher Sozialhilfe beziehen.
Das aber habe immer mehr zu Unmut geführt, erklärt die Generalsekretärin der SODK, Gaby Szöllösy: «Wir haben gemerkt, dass in der Öffentlichkeit eine gewisse Kritik an der unterschiedlichen Behandlung von vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen bestand. Deshalb hat unser Vorstand verschiedene Varianten diskutiert, wie wir das Einkommen und auch die Vermögenswerte von Schutzbedürftigen in Zukunft berücksichtigen sollen.»
In einem ersten Schritt hat der SODK-Vorstand nun beschlossen, die Richtlinien für den Bezug von Sozialhilfe zu verschärfen, was Geldbezüge aus der Ukraine betrifft.
Neu gilt: «Wenn Personen mit Status S Gelder ab Bankkonten oder aus anderen Vermögenswerten in der Ukraine beziehen, sind diese dem Einkommen anzurechnen».
Einzige Ausnahme: das Auto
Auch grössere Vermögenswerte, die sich in der Schweiz befinden, müssen neu angerechnet werden. Dies erhöht die Hürde für den Bezug von Sozialhilfe deutlich.
Eine Ausnahme allerdings soll vorläufig bleiben: das Auto. «Das Auto dient Ukrainerinnen und Ukrainer bei der Heimreise, wenn sie zurückkehren wollen. Es ist nicht opportun, wenn wir sie jetzt zwingen, quasi dieses Auto zu verkaufen», sagt Szöllösy.
Allerdings gelte dies vorläufig nur bis Ende Jahr. Im Spätherbst sollen neue Empfehlungen vorliegen, wie mit Fahrzeugen und anderen Vermögenswerten wie Schmuck umgegangen werden soll.