«So nicht» – das ist die Botschaft der EU-Mitgliedstaaten an die Adresse von Bundesbern. Der aktuelle Schweizer Vorschlag sieht vor, dass die Schweiz zunächst das inländische Arbeitskräftepotential optimal ausnutzen soll. Und dass der Bundesrat in einem zweiten Schritt zusätzliche Massnahmen beschliessen kann. Sollten diese Massnahmen die Personenfreizügigkeit verletzen, müsste der Bundesrat diese, drittens, einem gemischten Ausschuss unterbreiten.
Kritik am gemischten Ausschuss
Das sei alles unproblematisch, hiess es aus der Schweiz. Doch die EU-Mitgliedstaaten sehen das nicht so.
Sie kritisieren vor allem den gemischten Ausschuss. Dieser ist aus gleich vielen Schweizern und EU-Vertretern besetzt und wenn sich die beiden Seiten nicht im Konsens einigen können, gibt es keine Einigung.
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Die Mitgliedsstaaten befürchten, dass die Schweiz dann eben doch einseitig Massnahmen ergreifen könnte, welche die Personenfreizügigkeit verletzen. Die Mitgliedsstaaten sind damit präziser und kritischer als die EU-Kommission in Brüssel.
Überraschend
Das mag in der Schweiz einige überraschen, denn in Bern wird vor allem die EU-Kommission als hart wahrgenommen. Mit den Mitgliedsstaaten könne man schon verhandeln.
Doch diese vertreten auch noch in einem zweiten Punkt eine für die Schweiz schwierige Haltung. Gleich wie die Kommission stellen auch sie die Verbindung zwischen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und einem institutionellen Abkommen her – um die Schweiz überwachen zu können, was auch immer sie beschliesst.