Der Bundesrat will die Abzüge für Kinderbetreuungskosten ausser Haus mehr als verdoppeln. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Eltern bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 25'000 Franken abziehen können. Heute liegt der Betrag bei maximal 10'100 Franken Betreuungskosten pro Kind. Das Finanzdepartement (EFD) erhielt den Auftrag, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen.
Höhere Kinderbetreuungsabzüge soll es aber nicht nur bei den Bundessteuern geben, sondern auch in den Kantonen. Künftig sollen dort mindestens 10'000 Franken abgezogen werden können. Heute sind es 3000 Franken bis 19'200 Franken pro Kind. In Uri ist der Abzug unbegrenzt, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schrieb.
«Luxuslösungen» sollen nicht subventioniert werden
Hintergrund des Vorhabens ist die Fachkräfteinitiative. Mit den höheren Steuerabzügen will der Bundesrat vor allem Frauen für eine Erwerbsarbeit motivieren. Beanspruchen können alle Eltern den Abzug, die wegen Erwerbsarbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit bis 14-jährige Kinder ausser Haus betreuen lassen.
Auf unbegrenzte Abzüge will der Bundesrat verzichten – sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen. Mit diesem Vorgehen will er verhindern, dass «Luxuslösungen» subventioniert werden, wie es in der Mitteilung hiess.
Die Neuerung hätte laut Bundesrat Mindereinnahmen zur Folge. Auf Bundesebene wären es kurzfristig rund 10 Millionen Franken, bei den Kantonen und Gemeinden weitere rund 25 Millionen Franken. Der höhere Abzug könnte aber dank der vermehrten Erwerbsarbeit gedeckt werden oder gar zusätzliche Steuereinnahmen generieren, so die ESTV.