Die Schweiz wird erstmals dreissig Asylsuchende aus Griechenland übernehmen. Das hatte Bundesbern der Europäischen Union (EU) zugesichert, sagt Céline Kohlprath, Sprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM), der «NZZ am Sonntag».
Die Übernahme erfolge in den nächsten Wochen und im Rahmen des sogenannten Relocation-Programms der EU. Mit diesem will die EU Länder an ihrer Aussengrenze von Aufgaben im Asylbereich entlasten. Die Schweiz beteilige sich freiwillig am Programm.
Insbesondere Syrer
Bei den dreissig Asylsuchenden handle es sich hauptsächlich um syrische Staatsangehörige, die aus ihrer Heimat geflohen und in Griechenland gestrandet seien, schreibt das Blatt weiter. In den dortigen Zentren, den sogenannten Hotspots, seien sie registriert und einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. In der Schweiz müssten sie das ordentliche Asylverfahren durchlaufen.
Allerdings haben sie nach Darstellung der Zeitung gute Aussichten, hier ein Bleiberecht zu erhalten. Zurzeit liege die Schutzquote für syrische Asylsuchende bei knapp 80 Prozent. Etwa die Hälfte der Gesuchsteller werden als Flüchtlinge anerkannt, die anderen vorläufig aufgenommen.
Schweiz ermittelt wegen Kriegsverbrechen
Die Bundesanwaltschaft hat unterdessen ein Strafverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen in Syrien eingeleitet. Dieses sei im August 2016 eröffnet worden und richte sich gegen eine Person, erklärte Linda Studer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA), gegenüber der «NZZ am Sonntag». Weitere Angaben zum Fall machte sie nicht, weder zur Nationalität des Verdächtigten noch zur konkreten Tat, die ihm vorgeworfen wird. Das Verfahren stehe noch am Anfang.
Fest stehe aber, dass der Verdächtigte als Asylsuchender in die Schweiz eingereist war und noch heute hier lebt, heisst es im Bericht weiter. Die BA habe das Strafverfahren aufgrund einer Anzeige des SEM eröffnet. Dieses ist gemäss Asylgesetz verpflichtet, Hinweise auf Asylsuchende, die der Völkerrechts-Verbrechen verdächtigt werden, den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Die Schweiz müsse aufgrund des sogenannten Römer Statuts Kriegsverbrecher verfolgen, und zwar unabhängig davon, welche Nationalität die Verdächtigten haben und wo sie ihre Verbrechen begingen. Zu Kriegsverbrechen zählten unter anderem Angriffe auf Kinder sowie auf die erwachsene Zivilbevölkerung.