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Schweiz Umsetzung der Zuwanderungsinitiative:

Am 9. Februar 2014 haben die Schweizer Stimmbürger die SVP-Initiative «Gegen Masseneinwanderung» angenommen. Der Bundesrat präsentiert nun einen Vorschlag zur Umsetzung. Leicht ist das nicht, denn Stolpersteine gibt es viele.

Wozu hat das Stimmvolk am 9. Februar Ja gesagt?

Die Masseneinwanderungs-Initiative (MEI) will, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländern «eigenständig» steuern kann. Dies soll über Kontingente geschehen: Jährlich soll es also Höchstzahlen für die Zuwanderung aus den einzelnen Ländern geben – auch aus jenen der Europäischen Union. Konkrete Zahlen nennen die Initianten aber nicht. Die Kontingente sollen jeweils auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet sein, allerdings sollen Schweizer auf dem Arbeitsmarkt Vorrang haben.

Internationale Verträge, die nicht mit der Kontingentierung der Einwanderung vereinbar sind, sollen neu ausgehandelt werden. Der Bundesrat hat ab dem Datum der Annahme der Initiative drei Jahre Zeit, die erforderlichen Gesetze zur Umsetzung auszuarbeiten.

Die Probleme bei der Umsetzung

Im Rahmen der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union hatte das Schweizer Stimmvolk der Personenfreizügigkeit zugestimmt, welche mit der MEI nicht vereinbar ist, weil EU-Bürger freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt haben. Scheitern die Verhandlungen zur Einwanderungsfrage mit der EU, könnten auch sämtliche anderen Verträge im Rahmen der Bilateralen I hinfällig werden. Kündigt die Schweiz nämlich den Vertrag zur Personenfreizügigkeit, kommt die Guillotine-Klausel zur Anwendung: Die EU dürfte also auch die anderen Verträge aufkündigen.

Position der EU

Die EU zeigt bisher keine Bereitschaft, die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz neu zu verhandeln. «Die Idee, Kontingente einzuführen, ist nicht akzeptabel», erklärte David O'Sullivan, Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes im Juni 2014 in der «Rundschau». Finde man keine für beide Seiten akzeptable Lösung, «wird eine ganze Reihe von damit verbundenen Verträgen hinfällig», sagte O'Sullivan weiter.

Konzept des Bundesrates

Der Bundesrat hat im Juni 2014 ein Konzept vorgelegt, wie er die MEI umsetzen will. Darin hält er fest, dass Höchstzahlen und Kontingente für alle Aufenthaltsbewilligungen eingeführt werden sollen, welche jährlich vom Bundesrat bestimmt werden. Auch die Zahl der Grenzgänger wird kontingentiert.

Dabei will der Bundesrat sich auf Indikatoren aus der Wirtschaft stützen, wie die Zahl der offenen Stellen oder die Arbeitslosenzahl. Auch berücksichtigt werden zudem Bedarfsmeldungen aus den Kantonen und Vorschläge eines Expertengremiums. Zudem ist der Inländervorrang auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Teil des Konzepts.

Der Bundesrat will aber gleichzeitig die «engen und wichtigen Beziehungen zur EU» erhalten, wie es in einer Mitteilung des Justizdepartementes heisst. Konkret soll also die Zulassung von Personen aus EU- und EFTA-Staaten weniger restriktiv geregelt werden. Im Asylbereich ist dem Bundesrat zudem wichtig, dass die zwingenden völkerrechtlichen Verpflichtungen respektiert werden.

Position der Wirtschaft

Die Spitzenverbände der Schweizer Wirtschaft, darunter Economiesuisse und der Arbeitgeberverband, haben im Januar dieses Jahres klargemacht, dass die Kündigung der bilateralen Verträge für sie keine Option ist. Sie schlagen vor, dass der Bundesrat der EU vorschlägt, eine Schutzklausel einzuführen.

So soll bis zu einer Obergrenze von EU- und EFTA-Einwanderern, die der Bundesrat festlegt, die volle Freizügigkeit gelten. Wird sie überschritten, würde die Einwanderung vorübergehend kontingentiert.

Die Wirtschaftsverbände setzen aber darauf, dass die Schutzklausel gar nicht angewendet werden muss. Dies wollen sie erreichen, indem konsequent inländische Arbeitskräfte bei Stellen vorgezogen werden und somit die Nachfrage nach ausländischen sinkt. Zudem soll der Bund das Stellenwachstum in staatlichen Institutionen und staatsnahen Betrieben senken.

Allerdings ist sich die Wirtschaft nicht einig. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) beispielsweise kritisiert die Position der Spitzenverbände, besonders die Schutzklausel. «Von einer solchen Klausel profitieren diejenigen, die weniger Probleme bei der Rekrutierung von qualifiziertem Personal haben», sagte SBV-Direktor Hans-Ulrich Bigler zur Zeitung «Nordwestschweiz».

Position der Parteien

Für die Initiantin SVP ist klar, dass die MEI konsequent umgesetzt werden muss. Dazu müsse die Personenfreizügigkeit nachverhandelt oder aufgekündigt werden. Eine Kündigung der anderen bilateralen Verträge seitens der EU nimmt die Partei dafür in Kauf, hält sie aber für unwahrscheinlich.

Die meisten anderen Parteien hingegen wollen die guten Beziehungen mit der EU nicht aufs Spiel setzen. Die Initiative soll so umgesetzt werden, dass die Personenfreizügigkeit beibehalten werden kann.

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