Am Bundesgericht spricht man von einem Denkzettel. Sechs Richter der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung bekamen bei der Wiederwahl durch das Parlament rund 30 Stimmen weniger als ihre Kollegen. Die Abgestraften hatten in einem Urteil entschieden, die SVP-Ausschaffungs-Initiative könne nicht direkt angewandt werden.
An der Jahresmedienkonferenz äussert sich der Präsident des Bundesgerichts, Gilbert Kolly, erstmals zu dem Vorgang: «Es ist natürlich so, dass man seine Meinung öffentlich bekanntgibt. Das gehört zu unserer Aufgabe, und dazu müssen wir stehen. Damit kann man den Unmut einiger Parlamentarier auf sich ziehen.»
Das sei nun einmal so, meint Kolly zurückhaltend. Denn das höchste Schweizer Gericht will sich nicht in die Politik einmischen. Die Richter in Lausanne machen ihre Arbeit, sie fällen ihre Entscheide. Der Rest ist Schweigen. Oder war es zumindest.
Medienmitteilungen neuerdings verständlicher
Bis letztes Jahr. Dann aber hat das Gericht einen erfahrenen Journalisten als Mediensprecher angestellt. Seither verschicken die Richter regelmässig Medienmitteilungen, welche die oft komplizierten Urteile verständlich zusammenfassen. «Es ist uns wichtig, die Bevölkerung über die wichtigen Entscheide informieren zu können. Und zwar in einer Form, die auch der nicht juristisch geschulte Bürger verstehen kann», begründet Kolly die Informationsoffensive.
Diese bleibt aber strikte sachlich. Politik im engeren Sinn – ein Werben für die eigenen Interessen gar – das ist tabu. Ähnlich ist die Situation beim Bundesverwaltungsgericht. Anfang Monat erst warf SVP-Stratege Christoph Blocher dem Gericht vor, sich im Asylwesen über den Volkswillen hinwegzusetzen.
Aber auch der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Jean-Luc Baechler, versichert: Richter seien keine Parlamentarier und machten auch keine politischen Kampagnen. Er fährt fort mit einem Exkurs über die Gewaltentrennung und die Feststellung, dass die Parlamentarier natürlich Urteile kritisieren dürften. Und wenn diese glaubten, dass ein Gesetz falsch ausgelegt werde, könnten sie diese ja ändern, gibt Baechler zu bedenken. Die Gerichte müssten dem dann folgen.
Kritik als Beweis für wahre Unabhängigkeit
Eine fein austarierte Position – aber ist sie eine angemessene Antwort auf den Vorwurf, die Richter handelten selbstherrlich? Baechler meint: «Die Politik wollte ein unabhängiges Gericht.» Wenn das Gericht jetzt kritisiert werde, sei das umso besser. Das beweise doch, dass die Unabhängigkeit erreicht wurde.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in den letzten Jahren seine Öffentlichkeitsarbeit intensiviert und erörtert seine Entscheide regelmässig in Medienmitteilungen. Das politische Parkett hingegen bleibt auch hier ein Tabu.
Ihn störe das nicht, meint der Gerichtspräsident. Die Bevölkerung stufe nämlich in Umfragen die Glaubwürdigkeit der Gerichte als sehr hoch ein. Und für die Richter ist klar, dass sie diese Wertschätzung ihrer politischen Zurückhaltung verdanken.