- Der Bundesrat setzt per 1. April drei Verordnungen in Kraft, die die Umsetzung der Solaroffensive ermöglichen.
- Die Landesregierung schätzt, dass in den nächsten drei Jahren höchstens 200 Projekte ausgearbeitet werden.
- Der Bund vergütet einmalig bis zu 60 Prozent der Investitionskosten in Fotovoltaik-Grossanlagen. Es geht dabei auch um alpine Solaranlagen.
Der Bundesrat will künftig mindestens zwei Terawattstunden Strom zusätzlich aus Fotovoltaik-Anlagen beziehen. Er hat nun festgelegt, wie diese Produktion erreicht werden soll. Massgebend ist, wie viel Strom rechtskräftig bewilligte Projekte produzieren. Er will damit verhindern, dass Vorhaben mit kleinen Chancen auf Realisierung das Kontingent von zwei Terawattstunden blockieren.
Vorgesehen ist, dass die Kantone das Bundesamt für Energie (BFE) laufend informieren über den Stand der Projektierungen auf ihrem Boden, von der öffentlichen Auflage bis zur Inbetriebnahme. Die Liste wird laufend aktualisiert und ist öffentlich zugänglich.
Wer bekommt Fördergelder vom Bund?
Festgelegt sind auch die Modalitäten für Förderbeiträge. Gesuche können gestellt werden, wenn ein Projekt rechtskräftig bewilligt ist. Damit Geld fliesst, müssen bis Ende 2025 mindestens zehn Prozent der erwarteten Produktion der gesamten geplanten Anlage oder 10 Gigawattstunden ins Netz eingespeist werden. Vollständig in Betrieb muss die Anlage bis Ende 2030 sein.
Für Projekte, die diese Kriterien nicht erfüllen, steht laut Bundesrat die normale Einmalvergütung für Fotovoltaik-Anlagen zur Verfügung. Festgeschrieben hat der Bundesrat zudem, dass auf Fruchtfolgeflächen keine Solaranlagen erstellt werden dürfen. Die einheimische Lebensmittelproduktion soll unter der Solaroffensive nicht leiden.
Standortgemeinde muss zustimmen
Die Baubewilligung für eine Grossanlage muss der Kanton erteilen, wie das BFE schreibt, und dabei auch Auflagen bezüglich einem Rückbau der Anlage bestimmen. Vorliegen muss die Zustimmung der Standortgemeinde und der Grundeigentümer.
Für die elektrische Erschliessung ist eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats oder des BFE nötig. Die Landesregierung geht davon aus, dass die kantonalen und kommunalen Baubehörden und weitere involvierte Ämter wegen der Solaroffensive mehr Arbeit bekommen. Das BFE benötigt bis Ende 2031 ein zusätzliches Vollzeitpensum.
Die Solaroffensive hat das Parlament letzten Herbst 2022 beschlossen – für eine sicherere Stromversorgung. Mit bis 2025 geltenden dringlichen Änderungen im Energiegesetz hat das Parlament damals die Bewilligung von Fotovoltaik-Grossanlagen erleichtert.