- Darum geht es
Migranten, die zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt haben, sollten gemäss einer Vorlage des Bundesrates eine Niederlassungsbewilligung erhalten, wenn sie gut integriert sind. Revidiert werden sollten in diesem Sinn einzelne Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration an sich. Die Grundidee: Integration soll letztlich nicht nur Aufgabe des Staates sein, sondern auch der Zugewanderten.
Die Vorlage stand im Vorfeld unter einem schlechten Stern, weil sie die vom Volk angenommene Zuwanderungsinitiative nicht berücksichtigte. Die Konsequenz: Beide Räte haben das Geschäft 2014 für eine Neuauflage an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Bundesrat nahm die Aufgabe an und wartete im Vorfeld der laufenden Session mit einer Zusatzbotschaft auf.
- Die Debatte
Für Diskussionen sorgten nicht nur die Kriterien, ab wann jemand als integriert gilt. Die Sprecher bissen sich auch in der Frage fest, ob eine Integration im Umkehrschluss – also bei Nichterfüllen der Kritierien – auch widerrufen werden könne. So verlangte etwa eine Minderheit um Thomas Burgherr (SVP/AG), dass ein Aufenthaltsstatus rechtlich zurückbuchstabiert oder gar eine Ausschaffung in die Wege geleitet werden könne – sofern sich eine Person nicht integriere.
- Das sagt der Bundesrat
Justizministerin Simonetta Sommaruga sperrte sich gegen die Möglichkeit eines Widerrufs von Aufenthaltsbewilligungen aus. Zum einen gäbe es «entschuldbare Gründe», wenn jemand die Integrationskritieren nicht erfülle. So könnten etwa eine Krankheit oder eine schwierige Schwangerschaft einen Ausländer oder eine Ausländerin daran hindern, die Sprachkurse wahrzunehmen. Zum anderen würde mit der Rückstufung nur viel mehr Bürokratie installiert.
- Das Resultat
In der Schlussabstimmung hat der Nationalrat die Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes angenommen. Er hiess die Vorlage, die klarere Spielregeln bringen soll, mit 113 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut. Die vorberatende Kommission hatte sich dagegen gestellt.
In den Details sprach sich der Nationalrat für eine Verschärfung des Ausländergesetzes aus. Den C-Ausweis soll jetzt nur noch erhalten, wer nachweislich gut in die Schweizer Gesellschaft integriert ist. Will heissen: Die Person muss eine Landessprache beherrschen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung achten und am Wirtschaftsleben oder am Bildungswesen partizipieren.
Den Umkehrschluss konnte der Bundesrat nicht geltend machen. Sein Ansinnen, gut integrierten Ausländern automatisch eine Niederlassungsbewilligung C zu erteilen, wurde vom Nationalrat abgelehnt. Auch bei der Frage nach einem möglichen Widerruf einer C-Ausweises bzw. einer Zurückstufung eines B-Ausweises zog der Nationalrat die Schraube an. Ist eine Person nicht bereit, sich zu integrieren, soll ihr künftig der entsprechende Aufenthaltsstatus (wieder) entzogen werden können.
Beim Familiennachzug votierte der Nationalrat indes im Sinne des Bundesrats (und gegen die Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission). Vorläufig aufgenommene Personen sollen das Recht behalten, nach drei Jahren Ehepartner und Kinder ins Land zu holen.