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Session Whistleblower-Gesetz zurück an den Absender

Der Bundesrat soll sich noch einmal mit der Whistleblower-Vorlage auseinandersetzen. Das hat der Nationalrat entschieden. Er erwartet klarere Regeln, ob und wann Missstände am Arbeitsplatz publik gemacht werden dürfen.

Dem Nationalrat ist das Gesetz zum Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz – die sogenannte Whistleblower-Vorlage – zu kompliziert. Zwar möchte auch er im Gesetz regeln, unter welchen Umständen das Melden von Missständen zulässig ist. Doch er verlangt vom Bundesrat neue Vorschläge.

Die Rückweisung erfolgte auf Antrag der Rechtskommission des Nationalrats. Der neue Entwurf soll verständlicher und einfacher formuliert werden. Die Stossrichtung der Vorlage soll aber beibehalten werden, so der Wunsch der grossen Kammer.

Vorschlag schon vom Ständerat kritisiert

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass eine Meldung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber und allenfalls erst danach an eine Behörde erfolgt. Nur unter bestimmten Bedingungen soll als letztmöglicher Weg der Gang an die Öffentlichkeit rechtmässig sein. Ein zusätzlicher arbeitsrechtlicher Schutz für Whistleblower ist in der aktuellen Vorlage nicht vorgesehen.

Audio
Whistleblowing: Anonymität ist entscheidend
aus Echo der Zeit vom 05.05.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 59 Sekunden.

Als nächstes muss der Ständerat über die Rückweisung entscheiden. Die kleine Kammer hat die Vorlage bereits in der vergangenen Herbstsession als «hyperbürokratisch» und «nicht alltagstauglich» bezeichnet. Sie lehnte einen Rückweisungsantrag aber ab und hiess die Revision des Obligationenrechts gut.

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