Das Bundesgericht hat dem Schaffhauser SP-Politiker Simon Stocker seinen Ständeratssitz entzogen. Der Grund: Stocker hatte zum Zeitpunkt seiner Wahl keinen Wohnsitz in Schaffhausen. Im Interview nimmt der Ex-Ständerat zum Bundesgerichtsentscheid Stellung und erklärt, warum das Urteil nicht mehr zeitgemäss sei.
SRF News: Herr Stocker, haben Sie die Schaffhauser Wählerinnen und Wähler getäuscht?
Simon Stocker: Nein, das habe ich nicht. Als wir uns entschieden, unsere Wohnsituation aufzutrennen, haben wir uns schlicht nicht überlegt, dass das mal ein Problem sein könnte.
Im Schaffhauser Wahlgesetz steht, dass der politische Wohnort im Kanton sein muss. Sie wohnten aber in Zürich, wie das Bundesgericht festhält.
Wenn man es genau beschreibt, ist die Situation die, dass ich den Wohnsitz in Schaffhausen nahm – und meine Frau aus beruflichen Gründen weiterhin Wohnsitz in Zürich hatte. Und es war für niemanden ein Problem damals. Deshalb habe ich nicht damit gerechnet, dass uns das auf die Schuhe fallen könnte.
Das Urteil sieht nicht vor, dass Eheleute getrennte Wohnsitze haben können.
Das Bundesgericht sagt, so aussergewöhnlich sei diese Familiensituation nicht, weil Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Zürich hatten, dort mit Frau und Kind wohnten und von dort aus auch arbeiteten.
Ich akzeptiere natürlich dieses Urteil. Es basiert auf aktueller Gesetzgebung. Und diese sieht nicht vor, dass Eheleute getrennte Wohnsitze haben können. Und darum ist mein Wohnsitz automatisch bei meiner Ehefrau und bei meinem Kind. Das ist der Umstand, den ich moniere. Das ist nicht mehr zeitgemäss.
Beim Bundesgerichtsurteil liest man, es gebe durchaus auch getrennte Wohnsitze – in Ausnahmefällen. Aber dann würde man sich mal in der einen, mal in der anderen Wohnung treffen. Sie hingegen hätten in Zürich gewohnt.
Was das Bundesgericht machte: Es hat Hard Facts genommen. Grösse der Wohnungen, Anmeldeverhältnisse von uns beiden und sich darauf abgestellt. Wie unsere Realität stattgefunden hat, dazu hatten sie keinen Einblick. Und das ist einfach anders als es in der heutigen Zeit stattfindet. Man hat getrennte Wohnungen, man ist unterwegs in verschiedenen Städten und Ortschaften. Und darum bin ich da anderer Auffassung.
Unterdessen wohnen Sie mit Frau und Kind in Schaffhausen. Wie oft haben Sie sich schon gewünscht, Sie hätten das schon vor der Wahl gemacht?
Nie. Wir hatten einfach immer unseren Rhythmus, haben die Umstände aus beruflicher Sicht so gehabt. Und ich habe auch aus heutiger Sicht nicht den Eindruck, dass wir etwas hätten anders machen sollen. Wir behielten das bei, was wir beide als gerechte Aufteilung unserer Job- und Lebenssituation empfinden.
Wenn wir nicht verheiratet gewesen wären, wäre alles kein Problem gewesen
Wäre es dann nicht das Dringendste, das Schaffhauser Wahlrecht zu ändern?
Nein, das finde ich nicht. Das Problem ist, dass Eheleute keine getrennten Wohnsitze haben dürfen. Also eigentlich müsste man die Rechtsgrundlage im Eherecht anpassen. Es ist eine Normalität, dass Ehepaare heute auch getrennt unterwegs sind. Wenn wir nicht verheiratet gewesen wären, wäre alles kein Problem gewesen, das zeigt, wo Handlungsbedarf ist.
Ende Juni sind wieder Wahlen. Wie wollen Sie die Schaffhauserinnen und Schaffhauser überzeugen, Sie nochmals zu wählen?
Die Schaffhauser und Schaffhauserinnen kennen mich seit zwanzig Jahren politisieren. Sie bekamen noch eineinhalb Jahre Ständerat dazu. Was ich den Schaffhauserinnen sage: Ihr kennt mich, ihr wisst, was ich leiste und ich vertraue euch, dass ihr ein Urteil über mich fällt.
Das Gespräch führte Nathalie Christen.