- Das Bundesgericht hebt die Wahl von Simon Stocker zum Ständerat des Kantons Schaffhausen auf.
- Der Schaffhauser SP-Politiker habe zum Zeitpunkt der Wahl seinen Wohnsitz nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich gehabt.
- Der Schaffhauser Regierungsrat hat die nötige Neuwahl am 29. Juni angesetzt.
- In einem ersten Statement schrieb Stocker, er wolle erneut als Schaffhauser Ständerat antreten.
Es ist ein juristischer Paukenschlag: Simon Stocker ist nicht mehr Schaffhauser Ständerat.
Das höchste Schweizer Gericht begründet seinen Entscheid mit Stockers Wohnsituation. Da der SP-Politiker zum Zeitpunkt der Ständeratswahlen keinen politischen Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatte, habe er die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahl nicht erfüllt.
Zürich: damals Stockers Lebensmittelpunkt
Der Wohnsitz einer Person liege dort, wo sich ihr Lebensmittelpunkt befinde, schreibt das Bundesgericht. Auch wenn Stocker nun seinen Wohnsitz nach Schaffhausen verlegt habe, habe er am Wahltag im November 2023 primär in Zürich gearbeitet und gewohnt und dort auch vorrangig die Beziehung zu Frau und Kind gelebt.
Noch zu einem anderen Urteil gelangt war das Schaffhauser Obergericht. Dieses kam im letzten Sommer zum Schluss, dass Stocker seinen Lebensmittelpunkt in Schaffhausen habe. Er habe eine kleine Wohnung gemietet, bezahle in Schaffhausen Steuern und sei dort verwurzelt. Diese Voraussetzungen genügten, um gewählt zu werden.
Bedeutung über die Kantonsgrenzen hinaus
Das Bundesgericht hat anders entschieden und die Wahl Stockers zum Ständerat aufgehoben. Damit sei er zufrieden, sagt Peter Rütimann, der Anwalt des Beschwerdeführers.
Das geht gegen die demokratischen Spielregeln und ein Ständerat sollte eigentlich ein politisches Vorbild sein.
Es sei nicht richtig, dass man «sich einfach eine kleine Wohnung sucht, sich anmeldet und dann findet, man sei wahlfähig, obwohl man mit der Familie in Zürich wohnt». Das gehe gegen die demokratischen Spielregeln und «unserer Auffassung nach sollte ein Ständerat eigentlich ein politisches Vorbild sein».
Für Rütimann hat dieser Fall über die Schaffhauser Kantonsgrenzen hinaus Bedeutung. «Es passiert immer wieder, dass sich Leute an Orten wählen lassen, an denen sie gar nicht wohnen.» Mit diesem Urteil sollte dies nun unterbunden werden. «Man soll dort die politischen Rechte wahrnehmen, wo man wohnt, und nirgendwo anders.»
Für den Schaffhauser Ständeratssitz braucht es Neuwahlen
Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist Simon Stocker zwar nicht mehr Ständerat, die Entscheide, an denen er mitgewirkt hat, werden dadurch jedoch nicht anfechtbar. Dies aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauens, so das Bundesgericht.
Weiter bedeutet dieser Entscheid nicht, dass nun Thomas Minder zum Ständerat erklärt wird, der 2023 bei den Schaffhauser Ständeratswahlen im zweiten Wahlgang am zweitmeisten Stimmen erhielt. Das kantonale Recht regelt den vorliegenden Fall nämlich nicht.
Deshalb greift das Bundesgericht auf den Grundsatz zurück, dass für ausscheidende Mitglieder normalerweise Nachwahlen durchgeführt werden. Der Schaffhauser Regierungsrat müsse somit für den vakanten Ständeratssitz Neuwahlen ansetzen.
Dieser hat bereits mitgeteilt, dass diese am 29. Juni 2025 stattfinden sollen. Stocker selbst will bei den Neuwahlen wieder antreten, wie er mitteilt.