Das Bundesstrafgericht sorgt für negative Schlagzeilen. An dessen Spitze stehen seit April zwei SVP-Richter aus der Deutschschweiz. Sie sollen heute Mittwoch, in vertauschten Rollen, von der Vereinigten Bundesversammlung in Bern wiedergewählt werden. Doch das gefällt vielen Parlamentarierinnen und Parlamentariern gar nicht.
Doppelvertretung nur als Ausnahme
Das Parlament akzeptierte die SVP-Doppelvertretung mit Präsident und Vizepräsidentin nur als Ausnahme, weil es darum ging, eine Doppelvakanz zu beenden. Umso erstaunter war man, als das Bundesstrafgericht die gleichen Personen zur Wiederwahl vorschlug – einfach in getauschten Funktionen.
«Ich finde auch, dass es absurd ist, einfach nur Präsidium und Vizepräsidium zu drehen und zu glauben, das sei jetzt der grosse Unterschied», sagt SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der Mitglied der Gerichtskommission ist.
Man müsste das eben ändern. Deshalb wäre ein starkes Präsidium im Moment mehr als gefragt.
Die Kommission hat diesen Tausch nicht akzeptiert und dem Bundesstrafgericht einen Brief geschrieben. «Der wurde sofort beantwortet», so Aebischer weiter. «Es hiess, man würde nichts ändern und mit diesen zwei Kandidaten wieder antreten. Deshalb werden wohl einige Parlamentarier dieses Duo nicht wählen.»
Doch die Vorwürfe reichen tiefer. Die «Aargauer Zeitung» beschrieb skandalöse Zustände am Bundesstrafgericht. Richter fielen durch häufige Abwesenheiten auf, Spesen würden nicht korrekt abgerechnet. Und es gibt auch Sexismus-Vorwürfe. «Das habe ich alles auch schon gehört und man müsste das eben ändern. Deshalb wäre ein starkes Präsidium im Moment mehr als gefragt», betont Aebischer.
Seit es Bellinzona gibt, gibt es Probleme. Wir wissen das.
Ähnlich äussert sich auch Pirmin Schwander von der SVP, der ebenfalls Mitglied der Gerichtskommission ist. «Seit es Bellinzona gibt, gibt es Probleme. Wir wissen das», räumt er ein. Bislang habe jedoch niemand gehandelt, was jetzt hoffentlich gemacht werde. «Und zwar im Interesse des Rechtsstaates, im Interesse der Gewaltentrennung. Da wäre als erste Instanz das Bundesgericht, das dies als Aufsichtsbehörde anschauen müsste. Und wenn das Bundesgericht es nicht anschaut, dann ist die GPK gefordert.»
GPK nimmt den Ball auf
SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal ist der Präsident der Nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission (GPK). Er nimmt diesen Ball auf. «Es gibt immer wieder Meldungen von solchen Ungereimtheiten. Da werden wir hinschauen und das prüfen, wie in anderen Situationen auch», versichert er.
«Und wenn sich das bestätigt, dann wird man sicher noch genauer hinschauen.» Die Politik habe aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit das Bundesstrafgericht in der Vergangenheit zu sanft angefasst, ist oft zu hören. Damit ist es möglicherweise vorbei.